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Wohnraum in NRW ist knappNeues Gesetz und strenge Beschränkungen sollen helfen

hochhaus in Köln

Wohnraum in NRW ist knapp: Nun soll verhindert werden, dass Zimmer und Wohnungen beispielsweise von Airbnb-Gästen besetzt werden. Ein strenges Gesetz soll das regeln. Unser Foto zeit ein Hochhaus in Köln-Chorweiler im Jahr 2013.

Düsseldorf – Wohnraum in NRW ist knapp, aber das schnelle Geld winkt: Viele in NRW stellen Wohnraum beispielsweise über Portale wie Airbnb kurzzeitig für andere zur Verfügung. Doch dem wird jetzt gesetzlich ein Riegel vorgeschoben. Außerdem sollen Leute, die Schrott-Immobilien vermieten, hohe Strafen erwarten.

  • Zweckentfremdung von Wohnraum ist ein Problem in NRW
  • Das soll nun ein neues Wohnraumstärkungsgesetz gewährleisten
  • Vermietung nur noch mit Wohnraum-Identitätsnummer

Die Zweckentfremdung von Wohnraum – etwa durch ständige Kurzzeitvermietungen über Online-Portale wie Airbnb oder Leerstand – soll in NRW strenger beschränkt werden. Außerdem soll es restriktivere Vorgaben für Tiere in Wohnungen geben, die andere gefährden oder „unzumutbar belästigen". Das sieht ein neues Wohnraumstärkungsgesetz vor, das Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Dienstag, 15. September, in Düsseldorf vorstellte. Es soll im Juli 2021 in Kraft treten. Auch Vermieter von Schrott-Immobilien haben bald nichts mehr zu lachen – schließlich explodieren die Mieten in NRW...

NRW: Begrenzung lukrativer Kurzzeitvermietungen an Tagestouristen

Die Begrenzung lukrativer Kurzzeitvermietungen etwa an Tagestouristen, bei denen reguläre Mieter das Nachsehen haben, soll über Zweckentfremdungssatzungen verschärft werden. Dort könnte beispielsweise festgeschrieben werden, die Beherbergung Fremder auf zwölf Wochen im Jahr und Leerstand auf sechs Monate zu begrenzen.

Das geplante Gesetz sehe erstmals eine Definition von Zweckentfremdung vor, sagte Scharrenbach. Eine Satzung dagegen kann von Gemeinden für Gebiete mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum erlassen werden. Bislang gibt es solche Satzungen nach Angaben der Ministerin in sieben Städten des Landes: Aachen, Bonn, Köln, Münster, Dortmund, Düsseldorf und Grevenbroich.

Wohnraum-Identitätsnummer für Kurzzeitvermietung in NRW notwendig

Achtung: Künftig soll die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums in Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung nur in Verbindung mit einer Wohnraum-Identitätsnummer erlaubt werden. Dafür sei ein digitales Portal für ganz NRW geplant. Angebote oder Werbung im Internet für private Kurzzeitvermietungen dürften dann nur noch mit dieser Nummer veröffentlicht werden.

Was ist mit Wohnraum für Leiharbeiter in NRW?

Das geplante Gesetz soll darüber hinaus Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, sich um eine angemessene Unterbringung ihrer Leiharbeiter und Werkvertragsnehmer zu bemühen. Arbeitgeber sollen angehalten werden, entweder selbst zu vermieten oder sich zumindest nach freiem Wohnraum umzuhören beziehungsweise bei Anderen darauf hinzuwirken, dass ihre Leiharbeiter einen Mietvertrag erhalten. „Ein sehr kleiner Kreis betreibt aber Schindluder mit ihrer Immobilie und setzt Mieter unerträglichen Wohnverhältnissen aus. Die wollen wir in diesem Land nicht haben und nicht sehen", sagt Scharrenbach.

Wer Schindluder mit Wohnraum oder mit der Unterbringung zugereister Arbeiter treibt, muss künftig mit bis 500.000 Euro Strafe rechnen. Bislang drohten bei entsprechenden Pflichtverstößen bis zu 50.000 Euro. Im schlimmsten Fall kann ein Eigentümer einer Schrottimmobilie auch zum Abriss verpflichtet oder enteignet werden. Bislang sei Gelsenkirchen die einzige Stadt, die dieses „scharfe Schwer" gezückt habe, berichtete Scharrenbach. Viele warteten nun auf den Ausgang des dort anhängigen Gerichtsverfahrens.

Schrott-Immobilien in NRW: Defekte Aufzüge, Schimmel, Ungeziefer, kaputte Türen

Im vergangenen Jahr habe das WAG in 92 Kommunen auf 3710 Fälle angewendet werden müssen. „Es geht um die volle Bandbreite", berichtete Scharrenbach. „Defekte Brandschutztüren und Rauchmelder, defekte Aufzüge, Schimmel, Ungeziefer, kaputte Türen, Überbelegung." Die Missstände beträfen vorwiegend Hochhäuser großer Wohnungsgesellschaften und „häufig Menschen, die von Transferleistungen leben". Die klagten leider selten gegen Missstände – selbst, wenn die Gesundheit ihrer Kinder gefährdet sei, etwa durch Schimmel.

Schrott-Immobilien in NRW: Eigentümer trägt Kosten bei Räumung

Wenn solche Immobilien geräumt werden müssten, habe mit dem neuen Gesetz der Eigentümer die Kosten sowohl für die Räumung als auch für die Unterbringung der Bewohner zu tragen, unterstrich Scharrenbach. Bislang sei es der Steuerzahler. Als Mindestwohnfläche würden zehn Quadratmeter pro Person festgeschrieben - bislang sind es neun. (dpa/dok)