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Das darf nicht wahr seinFußgänger macht abartigen Fund in NRW-Naturschutzgebiet

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Diesen unfassbaren Müllberg fand ein Fußgänger in Windeck-Gierzhagen in einem Waldstück hinter einem Friedhof.

von Martin Gätke (mg)

Windeck – Was für eine ekelhafte Sauerei! Ein Fußgänger machte am Sonntag (3. Januar 2021) einen widerlichen Fund mitten im geschützten Naturpark Bergisches Land: In einem Windecker Waldstück entdeckte er bei einem Spaziergang einen riesigen Haufen illegal abgeladenen Müll.

Offenbar hat hier ein Lkw eine ganze Ladung Sperrmüll, Giftstoffe und Kleidungsreste abgeladen – mitten in der Natur. „Ein Umweltskandal", schimpft der Fußgänger, der anonym bleiben möchte, gegenüber EXPRESS.

In dem Müll liegen nicht nur alte Farbeimer, sondern auch Kleidung mit Farbresten. Eine passende farbverschmierte Trittleiter steht dort ebenfalls. Offenbar hat jemand nach einer Renovierung keine Lust gehabt, seinen Müll ganz legal zu entsorgen und dafür zu bezahlen.

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Illegal abgeladener Müll in Windeck-Gierzhagen: Farbeimer und abmontierte Türen

Auch ein riesiges Schild mit der Aufschrift „Jacky” findet sich dort, ebenso wie Mülltüten mit Schokoladenresten und abmontierte Türen. Was für eine Sauerei.

Der Fußgänger fand den Müll etwa 200 Meter hinter einem Friedhof in Windeck-Gierzhagen. Besonders fatal: Die Gemeinde liegt im Naturpark Bergisches Land im Dreieck Köln–Bonn–Siegen, dem drittgrößten Naturpark Nordrhein-Westfalens. Und ein Naturschutzgebiet.

Die Polizeibehörde Eitorf teilt auf EXPRESS-Nachfrage mit, dass das örtliche Grünflächenamt bereits benachrichtigt worden sei. Am Montag solle der Dreck beseitigt werden. Zudem liege eine Strafanzeige gegen Unbekannt vor.

Bußgeld für Abfall: Mehr als 50.000 Euro Strafe sind möglich

Ob der (oder die) Müllsünder ermittelt werden kann, bleibt abzuwarten. Im vergangenen Jahr veröffentlichte das Umweltministerium einen neuen Bußgeldkatalog für den Bereich Abfall: Im Einzelfall entscheiden aber die Kommunen individuell über die Höhe des Bußgeldes.

Die empfohlenen Strafen reichen aber von 100 Euro für die rechtswidrige Entsorgung einzelner kleinerer (Hausmüll-)Gegenstände wie zum Beispiel Zigarettenstummel, Einweg-Kaffeebecher, Pappteller, Obst- und Lebensmittelreste über Küchengeräte oder Getränkedosen bis zu satten 50.000 Euro und mehr für die vorsätzliche gewerbsmäßige Ablagerung größerer Mengen umweltgefährdender Stoffe, wie Altöl, Farben oder Bauschutt. (ta/mg)