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Warum das denn?NRW-Verfassung wird geändert – schon im ersten Satz

fahne nrw

Entspannung im Münsterland, eine Stadt im Ruhrgebiet nähert sich dem Inzidenzwert von 50: Die Corona-Situation in NRW hat sich etwas verbessert. Das Symbolfoto zeigt die NRW-Flagge 2016 vor der Düsseldorfer Staatskanzlei.

Düsseldorf – Im 70. Jahr ihres Bestehens soll die nordrhein-westfälische Landesverfassung symbolträchtig verändert und ergänzt werden. Und zwar geht es um den allerersten Satz. Darüber sind sich die großen Fraktionen im Landtag einig.

  • NRW-Verfassung wird geändert bzw. erweitert
  • Bereits der erste Satz bleibt nicht so, wie er bislang ist
  • Ein völlig neuer Absatz kommt außerdem hinzu

Doch was genau soll geändert werden? Eigentlich handelt es sich eher um eine Ergänzung als um eine Änderung.

NRW-Verfassung wird geändert: gemeinsamer Gesetzesentwurf

Den ursprünglichen Worten „Nordrhein-Westfalen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland" soll die Passage „und damit Teil der Europäischen Union" folgen. Das sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU, SPD, FDP und Grünen vor. Er soll bereits am Donnerstag, 28. Mai 2020, in den Landtag eingebracht werden.

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§1 der NRW-Verfassung bekommt neuen Absatz

Doch das ist noch nicht alles: Außerdem soll §1 der Landesverfassung außerdem einen komplett neuen, dritten Absatz bekommen. In dem hieße es unter anderem: „Nordrhein-Westfalen trägt zur Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas bei, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist."

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Und: „Das Land arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen und unterstützt die grenzüberschreitende Kooperation."

NRW-Verfassung geändert: Was ist der Grund?

Eine Verfassung zu ändern ist kein üblicher Vorgang. Doch weshalb werden für NRW nun wichtige Passagen ergänzt? Die Fraktionen begründen die „Einfügung des Europabezuges in die Landesverfassung" – so der Titel der Novelle – unter anderem mit den „besonders engen Beziehungen" zu den europäischen Nachbarn. „Der Verfassungsgeber des Jahres 1950 konnte die bis heute erreichte Tiefe und Breite der europäischen Integration nicht vorhersehen", heißt es in dem Entwurf.

Was bedeutet das für die Bürger in NRW? Prinzipiell ändert sich nichts für die Menschen, die im bevölkerungsreichsten Bundesland leben. Es ist auch nicht zu erwarten, dass es dadurch Einschnitte ins tägliche Leben geben wird. (dpa/dok)