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Urteil gefallenTötungs-Antrag: So geht es mit Wölfin „Gloria“ weiter

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Die Wölfin „Gloria“ darf weiterleben. Der Antrag des Schäfers Kurt Opriel, das Tier als „Problemwolf“ zu deklarieren und deshalb zu töten, wurde abgelehnt. Das Symbolfoto zeigt einen Wolf in Isselburg.

Düsseldorf – Wölfin Gloria am Niederrhein darf weiterleben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag (6. Mai) entschieden.

  • Urteil in Düsseldorf gefallen: Wölfin Gloria wird nicht erschossen
  • Zuvor hatte Schäfer Kurt Opriel die Tötung der Wölfin beantragt
  • Das Tier hatte zuvor laut Angaben Opriels 26 Schafe gerissen

Schäfer Kurt Opriel hatte beantragt, dass das am Niederrhein lebende Tier als Problemwolf entnommen wird. Dies hätte die Tötung der Wölfin bedeutet. Die Wölfin hatte wiederholt Schafe des Schäfers gerissen, seinen Angaben zufolge bislang 26 Tiere.

Wölfin „Gloria“ wird nicht erschossen – Gericht sieht keine Gefahr für Schafe

Das Gericht sei nicht überzeugt, dass Kurt Oprielauch in Zukunft ernsthafter Schaden droht. 2020 habe es nur noch einen Vorfall gegeben.

Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wölfin auf das Reißen von Schafen spezialisiert habe. Der Schäfer wollte den Kreis Wesel verpflichten, eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen, damit die Wölfin getötet werden darf.

Der Wolf gehört zu den streng geschützten Tierarten. Grundsätzlich ist seine Tötung verboten. Das nationale und europäische Artenschutzrecht lässt eine Tötung nur in Ausnahmefällen zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/nb)