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„Nicht mehr verhältnismäßig”NRW-Gericht hebt Lockdown im Kreis Gütersloh auf

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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat den Lockdown im Kreis Gütersloh außer Vollzug gesetzt. Unser Archivbild ist im Juni 2020 entstanden und zeigt ein Ortsschild am Ortsausgang Güterslohs. 

Gütersloh – Nun sind die strengen Verordnungen aufgehoben: Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen - ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Gericht am Montag mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Corona-Ausbruch bei Tönnies: Lockdown „nicht mehr verhältnismäßig”

Wegen des Corona-Skandals in der Fleischfabrik Tönnies in Rheda-Wiedenbrück hatte es zuletzt im gesamten Kreis Gütersloh einen Lockdown gegeben. Mehr als 1000 Tönnies-Mitarbeiter waren positiv auf das Coronavirus getestet worden. Die Produktion in der Fleischfabrik wurde vorübergehend eingestellt.

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Der Gütersloher Landrat Sven-Georg Adenauer rechnet nun nicht mit einem kurzfristigen Hochfahren der Produktion im Schlachtbetrieb von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück.

Tönnies: Neues Hygienekonzept offenbar mehr als dürftig

„Das Konzept, das die Firma vorgelegt hat, beantwortet bei Weitem nicht alle Fragen, die geklärt werden müssen. Also bis der Betrieb wieder anläuft, kann es noch dauern!”, sagte der CDU-Politiker am Montag dem WDR vor einem Treffen von Vertretern der Behörden und des Unternehmens im Kreishaus.

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Seit 10 Uhr sprechen Vertreter der Bezirksregierung, des Kreises und der Stadt Rheda-Wiedenbrück über das von Tönnies in der vergangenen Woche vorgelegte Hygiene-Konzept. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück hatte die Schließungsverfügung der gesamten Schlacht- und Fleischfabrik bis zum 17. Juli verlängert.

Tönnies: Hygienekonzept muss Corona-Vorgaben entsprechen

Das Unternehmen kann einen Antrag stellen, dass die Verfügung für einzelne Bereiche aufgehoben wird. Voraussetzung ist ein Konzept zum Gesundheits- und Arbeitsschutz, dass den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht. Mit einem Ergebnis wird in Verhandlungskreisen an diesem Montag noch nicht gerechnet.

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Hintergrund sind über 1000 positiv auf das Coronavirus getestete Tönnies-Mitarbeiter am Standort in Rheda-Wiedenbrück. Die Befunde hatten zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt.

Für den Kreis Gütersloh gelten die Einschränkungen noch bis in die Nacht auf Mittwoch 0 Uhr. Für den Kreis Warendorf waren sie bereits Ende Juni ausgelaufen. (dpa)