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Corona in NRWStrenge Regeln für private Feiern kommen – eine Stadt greift schon durch

Außenstelle Rathaus Stadt Hamm

Eine Außenstelle des Rathauses der Stadt Hamm: Wegen der stark gestiegenen Corona-Fallzahlen in der Stadt wurden am Wochenende vier private Feiern untersagt.

Düsseldorf – Als Konsequenz aus Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen bei einer Hochzeitsfeier in Hamm sollen die Vorschriften nun landesweit verschärft werden.

  • Nach Hochzeitsfeier in Hamm: Vorschriften zu Privatfeiern sollen in NRW verschärft werden
  • Privatfeiern müssen zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden
  • Stadt Hamm hat am Wochenende vier Feiern verboten, elf andere wurden kontrolliert 

„Wir werden in die Corona-Schutzverordnung hineinschreiben, dass Privatfeiern zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen”, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag dem Radioprogramm WDR 2.

Richtlinien für Privatfeiern sollen in NRW verschärft werden

Außerdem sei dabei ein Verantwortlicher zu benennen und eine Gästeliste einzureichen. „Dann kann das Ordnungsamt solche Feiern auch mal kontrollieren”, sagte Laumann.

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Die Feier in Hamm sei größer gewesen als erlaubt. Außerdem sei die Teilnehmerliste nicht in Ordnung gewesen, was die Nachverfolgung erschwere. Die Feier hätte so gar nicht stattfinden dürfen.

In der Stadt Hamm waren in der Folge die Corona-Neuinfektionszahlen auf den bundesweit höchsten Wert geklettert. Seit Mittwoch dürfen sich zum Schutz gegen die Pandemie im öffentlichen Raum in Hamm nur noch fünf Personen oder Personen aus zwei Haushalten gemeinsam aufhalten.

Nach Corona-Ausbruch: Hamm verbietet private Feste

Nach dem Corona-Ausbruch hat es in der Stadt Hamm am Wochenende (26./27. September) erste Konsequenzen für private Feiern gegeben. So wurden vier Feste von den Behörden untersagt.

Wie ein Stadtsprecher am Sonntag sagte, handelte es sich dabei um ein sogenanntes Henna-Fest, eine Verlobung und zwei – nicht runde – Geburtstage.

Private Feiern mit mehr als 50 Personen in angemieteten Räumen müssten dem Gesundheitsamt zwei Wochen vorher mit kompletter Gästeliste angemeldet werden, betonte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erneut. „Ehe man ein Verbot erlässt, kann man auf diese Weise mit dem Wunsch nach Feiern umgehen. Das A und O ist eine funktionierende Nachverfolgung“, so Laumann zur „Welt“. 

In Hamm wurden am Wochenende aber auch elf größere private Veranstaltungen genehmigt. Bei allen wurden die Vorgaben kontrolliert. Es habe keine Auffälligkeiten gegeben, erklärte ein Sprecher der Stadt in Westfalen. (dpa, so)