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Verurteilte RapperinSchwesta Ewa in anderen Knast verlegt – sie freut sich sehr

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Rapperin Schwesta Ewa (Ewa Malanda) ist in die Mutter-Kind-Einrichtung des Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg verlegt worden. Das Foto zeigt sie mit ihrem Kind auf dem Weg zu einer Anhörung im Bundesgerichtshof 2019.

Fröndenberg – Es sei das Schönste, „was uns passieren konnte“. Die Rapperin Schwesta Ewa (35) ist in die Mutter-Kind-Einrichtung des Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg verlegt worden, wo sie jetzt mit ihrer einjährigen Tochter lebt.

  • Schwesta Ewa wurde in die Mutter-Kind-Einrichtung des Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg verlegt.
  • Die Sängerin war bereits 2017 in Frankfurt/Main zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
  • Verurteilt wurde sie wegen mehrfacher Körperverletzung und Steuerhinterziehung.

„Die restliche Haftzeit verbringen wir nun in einem Mutter-Kind-Gefängnis“, schrieb die Musikerin mit dem bürgerlichen Namen Ewa Malanda am Sonntag (30. August) bei Instagram. Ein Sprecher der JVA Willich II, wo die verurteilte Rapperin zunächst inhaftiert war, bestätigte den Wechsel zum 20. Juli. Die „Bild“-Zeitung hatte zuvor berichtet.

Die Rapperin war im Januar in die JVA Willich II gekommen. Sie hatte sich zuvor um einen Platz in der Mutter-Kind-Einrichtung bemüht, der ihr von der Justiz unter anderem mit Verweis auf ihre Persönlichkeitsstruktur aber versagt wurde.

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Das hat sich inzwischen geändert. Laut Ralf Peters, Sprecher der JVA Willich II, wurde Malanda am 4. Juni zunächst in den Offenen Vollzug verlegt. „In dieser Zeit hat sie alle Rahmenbedingungen für eine Verlegung in die Mutter-Kind-Einrichtung erfüllt.“

Schwesta Ewa zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Die Sängerin, die früher selbst als Prostituierte gearbeitet hat, war bereits 2017 in Frankfurt/Main zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil später bestätigt.

Sie hatte laut Anklage mit jungen Fans mehrere „Prostitutionsreisen“ unternommen. Verurteilt wurde sie wegen mehrfacher Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Acht Monate, die sie bereits in Untersuchungshaft saß, werden auf ihre Haftstrafe angerechnet. (dpa)