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Schulen in NRWMaskenpflicht gilt mit einer Ausnahme

Maske_Schule

Lehrer und Eltern fordern, dass Schüler länger nicht ins Klassenzimmer zurückkehren, als bisher geplant. Das Symbolfoto wurde im Mai 2020 aufgenommen.

Düsseldorf – Die Maskenpflicht im Unterricht ist beschlossene Sache. Das Schulministerium erklärte jedoch, dass es eine Ausnahmeregelung gibt.

  • Lehrer und Schüler müssen bei der Rückkehr in die Schule Masken tragen
  • Der Verband Lehrer NRW plädierte dafür, die Regelung abzumindern
  • Das Schulministerium sieht das anders, doch unter einer Bedingung soll man trotzdem keine Maske tragen müssen

Gesichtsvisier statt Maske: Lehrer wollen Abmilderung der Maskenpflicht

Die Maskenpflicht kann in besonderen Fällen auch durch das Tragen eines Gesichtsvisiers erfüllt werden. Der Infektionsschutz durch ein Visier - etwa aus Plexiglas - sei nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts nicht genauso sicher wie eine eng am Gesicht anliegende Mund-Nase-Bedeckung.

Der Verband Lehrer NRW hatte zuvor gefordert, die „drastische Maßnahme“ einer sogar für den Unterricht geltenden Maskenpflicht an allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen etwas abzumildern - etwa durch Gesichtsvisiere für Lehrer.

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Maskenpflicht an Schulen: Das sagt das NRW-Ministerium

Im Ausnahmefall sei das denkbar, erklärte das Schulministerium. „Visiere können bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das dauerhafte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.“

Falls deswegen eine gesundheitliche Beeinträchtigung drohe, könne „der Ersatz durch ein Visier auch aus Gründen des Arbeitsschutzes geboten sein“. Vorrang habe zugunsten des Infektionsschutzes eindeutig die übliche Mund-Nase-Bedeckung.

Reserve-Masken für Schulen auf Lager

Die Landesregierung stellt den Schulen zu Beginn des Schuljahres zum Schutz vor Corona rund eine Million Masken aus Landesbeständen zur Verfügung - als Reserve für den Bedarfsfall. Gesichtsvisiere sind nicht darunter. „Es handelt sich um FFP-2-Masken“, teilte das Schulministerium mit. Schüler beziehungsweise ihre Eltern müssen sich grundsätzlich selbst um Masken kümmern.

Indes sollen „Masken-Muffel”, die sich in Bussen und Bahnen uneinsichtig zeigen, sofort ein Bußgeld zahlen müssen. Das sagte NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) zur „Rheinischen Post”. (dpa/mas)