Düsseldorf – Kinder- und Familienminister Dr. Joachim Stamp informierte am Dienstag, 8. September 2020 in einer Pressekonferenz über die aktuelle Lage bei der Kindertagesbetreuung im Rahmen der Corona-Virus-Pandemie.
Seit dem 8. Juni 2020 ist das Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen aufgehoben und ein eingeschränkter Regelbetrieb wurde wieder aufgenommen.
Stamp sprach außerdem über weitere Maßnahmen der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Die Live-Pressekonferenz startete um 13.15 Uhr und kann in den Video oben angeschaut werden.
Hier fassen wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammen
- Joachim Stamp geht zunächst auf das Familiendrama in Solingen ein, bei dem eine Mutter ihre fünf Kinder ermordet hatte, er sei „sehr erschüttert"
- Joachim Stamp: „Wurden vor einem halben Jahr mit einem völlig neuen Virus konfrontiert."
- Joachim Stamp betont:
- 13. März sei für ihn ein
- Das habe Kinder, Familien aber auch die Beschäftigten dieser Einrichtungen vor große Schwierigkeiten gestellt
- Man habe erkennen können, dass Kitas und Tagesstätten mehr als systemrelevant seien
- Stamp über Rückkehr zum Betrieb in Kinderbetreuungen: „Waren zügiger als andere Bundesländer"
- „Gebe Eltern und Kindern das feste Versprechen,
- Stamp: Bundesregierung muss zeigen, dass Kinderbetreuung dauerhaft von Bedeutung ist
- Freiwillige Corona-Tests für Angestellte sowie freiwillige Kita-Helferinnen und Helfer wolle man die Angestellter von Tagesstätten aktiv unterstützen
- Dieses
- Helfer und Helferinnen müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, man wolle Fällen wie in Lügde und Bergisch Gladbach keine Türen öffnen und vorsichtig sein
- Stamp: Seit dem
- Rückkehr in den Regelbetrieb sei „äußerst gut verlaufen!"
- Bei Infektionsfällen müsse man besonnen, regional und vor allem lokal reagieren, so Stamp
- Stamp: „Müssen
- Laut Landesjugendämtern gab es seit August 2020 von
- Stamp sieht zukünftige, flächendeckende Testungen an Kitas skeptisch, man solle diese lieber durchführen, wenn es einen Anlass gebe. Es sei jedoch noch nichts fest entschieden
Tipp für Eltern: Auf dem Bildungsportal des Landes NRW bekommt man immer einen Überblick zu den aktuellen Bestimmungen.