Private Treffen, GastronomieWelche Corona-Regeln seit dem 15. Mai in NRW gelten

Biergarten Tübingen

Endlich wieder Biergarten (so wie hier am 28. März in Tübingen) wünschen sich auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen durch die sinkenden Inzidenz-Zahlen.

Düsseldorf – Endlich gibt es Lichtblicke für Gastronomen, Hoteliers und Messe-Veranstalter in Nordrhein-Westfalen. Die Landesminister für Gesundheit und für Wirtschaft, Karl-Josef Laumann (CDU) und Andreas Pinkwart (FDP), gaben am Mittwoch (12. Mai) konkrete Öffnungsperspektiven aus dem Corona-Lockdown. In Düsseldorf erläuterten sie, was mit der aktualisierten Coronaschutz-Verordnung ab dem 15. Mai gilt.

GASTRONOMIE: Eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie werden wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen gerechnet auf 100.000 Einwohner liegt. Dies traf am Mittwoch laut Pinkwart auf sieben Kreise in NRW zu. Voraussetzung sei eine verminderte Gästezahl. „Zugang haben Getestete, Geimpfte und Genesene.“ Innenbereiche dürften entsprechend ab einer Inzidenz unter 50 wieder geöffnet werden.

HOTELS: Für private Gäste dürfen Hotels unter Auflagen bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen – also, wenn der Wert in der Kommune an mindestens fünf Tagen darunter liegt. Die Erlaubnis ist aber auf maximal 60 Prozent der Hotelkapazitäten begrenzt, jedenfalls solange bis die Inzidenz unter 50 fällt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte die Perspektiven, forderte aber eine einfache und unbürokratische Kontrolle. Es müsse ausreichen, wenn ein Gast ein Dokument vorzeige. „Weitere Prüfungen oder gar eine Dokumentation der Zutrittsberechtigung“ seien den Wirten nicht zuzumuten, sagte Haakon Herbst, Regionalpräsident im Dehoga NRW.

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CAMPING: Auch Übernachtungen in Ferienwohnungen sowie auf Camping- und Wohnmobilplätzen werden bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene wieder möglich. Der ADAC rechnet mit einer noch stärkeren Nachfrage als 2020.

EINZELHANDEL: Unter Inzidenz 100 dürfen alle Geschäfte öffnen – ohne Terminbuchung, aber nur für eine begrenzte Zahl getesteter Kunden.

MESSEN: Als erstes Bundesland eröffne NRW auch Messen wieder eine Perspektive, betonte Pinkwart. Messen werden mit beschränkter Besucherzahl und nach demselben Flächen-Schlüssel vom vergangenen September erlaubt, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Für Kongresse und Tagungen sollen die gleichen Regeln gelten.

KULTUR: In Regionen mit einer Wocheninzidenz unter 100 werden kulturelle Freiluft-Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen erlaubt. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

BILDUNG: Für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität in Kitas, Schulen und Hochschulen strebt Laumann eine landeseinheitliche Lösung an. Sie soll greifen, wenn die Wocheninzidenz landesweit unter 100 liegt. Anfang kommender Woche werde es darüber Gespräche zwischen den Ministerien für Gesundheit, Kinder, Schule und Hochschulen geben.

FREIZEIT: Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen kleinere Außeneinrichtungen für Geimpfte, negativ Getestete und Genesene öffnen, etwa Minigolf, Kletterparks, und Hochseilgärten. Freibäder dürfen für eine begrenzte Besucherzahl zum Sport zulassen; die Liegewiesen dürfen hingegen nicht genutzt werden. Private Veranstaltungen werden erst ab einer Inzidenz unter 50 erlaubt: im Außenbereich mit maximal 100 Personen, innen mit maximal 50 Personen jeweils mit negativem Testergebnis. Ausgangsbeschränkungen fallen ab einer Inzidenz unter 100; unterhalb der 50er-Marke wären wieder Treffen mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten plus Kindern bis 14 Jahre erlaubt.

IMPFEN: „Mein Ziel ist es, dass wir es in Nordrhein-Westfalen schaffen, jeden Tag ungefähr ein Prozent der Impfberechtigten zu impfen“, sagte Laumann. Bislang sind in NRW rund 35 Prozent einmal geimpft, 8,8 Prozent haben bereits den vollen Schutz nach zwei Spritzen. Auch rund eine Million Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren könnten in NRW mit einem Angebot rechnen, sobald der Impfstoff von Biontech/Pfizer für diese Altersgruppe zugelassen sei. „Der Bund wird dafür zusätzlichen Impfstoff zur Verfügung stellen.“

NIEDERLANDE: Eine neue Einreiseverordnung des Bundes sehe vor, dass Reisende, die länger als 48 Stunden in den Niederlanden gewesen seien, fünf Tage in Quarantäne müssten, erklärte Laumann. Jeder, der sich jetzt länger als 48 Stunden in den Niederlanden aufhalte und nicht zu den Grenzpendlern gehöre, müsse davon ausgehen, dass die neue Regelung gelte (*). Erst am fünften Tag könnten sich die Betroffenen frei testen lassen. Die bisherige nordrhein-westfälische Regelung, dass Reisende sich direkt nach der Rückkehr frei testen lassen konnten, gelte nicht mehr. 

Neue Regeln ab 15. Mai: Die Corona-Lage in NRW

(*) Seit Donnerstag (13. Mai) gilt nun eine neue Verordnung des Bundes - mit Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. Die bisher aktuelle Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen gelte damit nicht mehr, teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit.

Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt grundsätzlich eine zehntägige häusliche Quarantäne, die aber durch Übermittlung eines negativen Tests an die zuständige Behörde aufgehoben werden kann. Dafür reicht ein Schnelltest. Ausgenommen von der Quarantänepflicht seien vollständig geimpfte und genesene Personen.

Aber: Nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden – kann man sich erst ab dem fünften Tag nach Einreise frei testen. Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest; unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.

Weiterhin gilt für Einreisen aus Hochinzidenzgebieten die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen negativen Tests. Hiervon sind nur Durchreisende und Transportpersonal ausgenommen. Grenzpendler müssen sich zweimal pro Woche testen lassen. (dpa)