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Ohne Maske ins Wahllokal?180-Grad-Wende: Ministerium pfeift NRW-Chef Laschet zurück

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet bei Pressekonferenz

Armin Laschet hatte gesagt, dass Masken-Verweigerern im Wahllokal kein Bußgeld drohe. Das Gesundheitsministerium nimmt diese Aussage jetzt zurück.

Düsseldorf – Was für ein Corona-Hin-und-Her vor der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen. Am Donnerstag hatte Ministerpräsident Armin Laschet gesagt, dass Masken-Verweigerern bei ihrer Stimmabgabe im Wahllokal kein Bußgeld drohe. Jetzt, einen Tag vor der Wahl, pfeift das Gesundheitsministerium NRW den Landeschef zurück. Natürlich gelte die Regel auch im Wahllokal.

  • Maskenpflicht zur Kommunalwahl in NRW
  • Masken-Verweigerer müssen mit Bußgeld rechnen
  • Beteiligung an Wahlen ist nicht wichtiger als Schutz der Mitmenschen

„Es gilt eine Maskenpflicht im Wahllokal, aber es gilt auch die freie Beteiligung an Wahlen für jeden", hatte der CDU-Politiker Laschet am Donnerstag in Düsseldorf gesagt.

Kommunalwahl 2020 in NRW: Abstand halten, Maske zu tragen

Daher könne ein Verstoß gegen die Maskenpflicht im Wahllokal nicht mit einem Bußgeld geahndet werden. Das bedeutet: Im Prinzip kann jeder ohne Maske zur Wahlurne schreiten – denn bestraft wird das Verweigern der Maskenpflicht in diesem Fall nicht.

„Es ist nicht wie in einem Bus. Man kann niemandem das Wahlrecht vorenthalten. Das ist eines der fundamentalsten Grundrechte." Da jedem freier Zugang zum Wahllokal gewährt werde, werde damit ein möglicher Anfechtungsgrund ausgeräumt. „Es gilt nur der Appell, Abstand zu halten und Maske zu tragen", unterstrich Laschet. 

Maskenpflicht bei Kommunalwahl in NRW: Ministerium pfeift Armin Laschet zurück

Am Wochenende hat das NRW-Gesundheitsministerium den Ministerpräsidenten nun zurückgepfiffen. Dem WDR liegt offenbar ein Schreiben vor, wonach das Ministerium die Regeln für die Wahl präzisiert.

Demnach gelte im Wahllokal eine Maskenpflicht, die auch durch die Ordnungsbehörden durchgesetzt werden könne. 

„Es bleibt dabei, dass die Weigerung, in Wahlräumen eine Maske zu tragen, einen Verstoß gegen geltendes Recht und eine Respektlosigkeit gegenüber Mitmenschen darstellt“, heißt es demnach in dem Schreiben an den Kommunalverband. (dpa/dok/so)