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Ab heuteNRW verschärft Corona-Verordnungen: Bußgelder, Masken, Pflichttest

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Eine Frau sitzt mit einer Schutzmaske in einer Straßenbahn in Köln. NRW kassiert bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen, S-Bahnen oder Straßenbahnen ein Bußgeld von 150 Euro ab. Das Foto wurde Ende April aufgenommen.

Düsseldorf – Hohe Bußgelder für Masken-Verweigerer, Unterricht mit Mund-Nasen-Schutz und Test-Pflichten - das sind die wichtigsten Neuerungen in den neuen Corona-Verordnungen Nordrhein-Westfalens. Angesichts steigender Infektionszahlen könne es derzeit keine weiteren Lockerungen geben, erklärte Ministerpräsident Armin Laschet. Die neuen Regeln treten am Mittwoch (12. August) in Kraft.

  • NRW verschärft Corona-Verordnungen: Bußgelder, Masken, Pflichttest
  • Weitere Lockerungen? Vorerst nicht. Auch in NRW ist Schluss mit neuen Erleichterungen bei den coronabedingten Einschränkungen
  • Für Masken-Verweigerer wird die Luft dünner. Unter anderem müssen sie Strafe in Bussen und Bahnen zahlen.

NRW verschärft ab 12. August Corona-Verordnungen: Bußgelder, Masken, Pflichttest

Wer in Bus und Bahn auf die Maske verzichtet, soll sofort mit 150 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten werden. „Das Tragen der Maske ist eine Frage der Solidarität mit den Schwächsten in unserer Gesellschaft“, unterstrich Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU).

Die Masken-Pflicht im Nahverkehr sei „eine kleine Unannehmlichkeit - sie kann aber eine große Katastrophe verhindern“.

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Maskenpflicht besteht ab sofort auch auf dem gesamten Schulgelände - ab Klasse 5 grundsätzlich auch im Unterricht. Zudem ist eine feste Sitzordnung vorgeschrieben. In der Kindertagesbetreuung können ab dem 17. August wieder die ursprünglich gebuchten Wochenstunden in Anspruch genommen werden.

Corona-Regeln: NRW-Gesundheitsminister appelliert an Bürger

Einreisende aus Risikogebieten müssen sich grundsätzlich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Sie entfällt nur, falls dem Gesundheitsamt ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden kann, das nicht älter als 48 Stunden ist. Die Tests sind für Rückkehrer aus Ländern, die das Robert Koch-Institut als Corona-Risikogebiet einstuft, in jedem Fall Pflicht.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) appellierte an die Bürger: „Egal ob am See, im Biergarten oder im ÖPNV. Halten Sie sich an die bestehenden Regelungen. Halten Sie Abstand, tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz und beachten Sie die üblichen Hygieneregeln.“ Es sei eine Gemeinschaftsaufgabe, verantwortungsvoll mit dem „dynamischen Infektionsgeschehen“ umzugehen. Alle Corona-Verordnungen des Landes sind nun grundsätzlich bis Ende August verlängert und aktualisiert worden. (dpa)