Neue Corona-Regeln in NRWOhne Maske im Supermarkt kostet jetzt 50 Euro Bußgeld
Düsseldorf – In einer Pressekonferenz haben am Montag, 31. August, Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Schulministerin Yvonne Gebauer über die neuen Corona-Regeln in NRW und die neue Corona-Strategie des Bundeslandes informiert.
Die Pressekonferenz sehen Sie in diesem Artikel kostenlos noch einmal in voller Länge (siehe oben).
Pressekonferenz: Neue Corona-Schutzverordnung für NRW in Stichpunkten
Das Hauptthema war der Umgang mit Corona in Nordrhein-Westfalen – es gab auch Infos zur lokalen Corona-Bremse und den Corona-Umgang an Schulen. Bislang galten 150 Euro Strafe für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen. Nun wird es strenger: Wer zum Beispiel im Supermarkt keine Maske trägt, muss 50 Euro Bußgeld zahlen.
Alle Inhalte der PK fassen wir an dieser Stelle in übersichtlichen Stichpunkten für Sie zusammen.
- Grundsätzlich entscheidet das Gesundheitsamt darüber ob und wie ein Schüler in Quarantäne muss - nicht die Schule, so Gebauer
- Was heißt Freiwilligkeit im Zusammenhang mit der Maskenpflicht an Schulen? Auch
- An NRW-Schulen hat es nach Angaben von Schulministerin Yvonne Gebauer bislang
- Gebauer: In Schulen soll mindestens
- Laumann: In einer Straßenbahn weiß man nicht, wer neben einem sitzt – in einer Schulklasse sehr wohl.
- Gebauer sagt, dass
- Bislang ist völlig unklar, ob sich wegen des Wegfalls der Maskenpflicht mehr Schüler krank melden
- Maskenpflicht im Unterricht war reine Vorsichtsmaßnahme
- Eindämmung von Corona erfordert, dass die Maskenpflicht in Schulgebäuden und Schulhöfen bestehen bleibt.
- Schulen haben Corona-Konzept vor Ort laut Gebauer gut umgesetzt
- Gebauer sagt: Die meisten
- 99 Prozent können am Präsenzunterricht teilnehmen
- Gebauer äußert sich zum angepassten Schulbetrieb nach den Sommerferien: Fazit ist ein problemloser Start
- Nun gibt es eine
- Künftig müssen Kommunen, bei denen die
- Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Maske trägt, muss
- Laumann über
- Laumann gibt bekannt:
Corona-Schutzverordnung in NRW endet am 31. August 2020
Die bisherigen Regelungen der Corona-Schutzverordnung sowie die Verordnungen zur Betreuung in Kitas, Schulen und Behinderteneinrichtungen enden in NRW mit Ablauf des 31. August 2020. Ebenso endet an diesem Tag die Corona-Einreiseverordnung.
Außerdem endet die Maskenpflicht im Unterricht. Diese Corona-Schutzmaßnahme gab es flächendeckend in keinem anderen Bundesland. Bayern zieht jetzt nach: Ab dem Schulstart gibt es eine zweiwöchige Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse. (dok)