Für Corona-KatastophenfallNRW darf jetzt medizinische Geräte beschlagnahmen

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Die zweite Welle ist da: NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am Freitag, 30. Oktober 2020, auf der Sondersitzung des Landtages in Düsseldorf. 

Düsseldorf – Wegen Corona ist der NRW-Landtag am Freitag, 30. Oktober, zu einer Sondersitzung zusammengekommen. In dieser Sitzung zur Corona-Krise hat der Landtag erneut eine „epidemische Lage von landesweiter Bedeutung" festgestellt. Das ermöglicht Sonderrechte. Doch was heißt das?

Corona-Katastrophenfall in NRW: Sonderrechte durch epidemische Lage

Damit hat die Landesregierung zunächst für weitere vier Wochen eine rechtliche Grundlage für außerordentliche staatliche Eingriffe zur Pandemiebekämpfung. Im Katastrophenfall dürfte etwa medizinisches Gerät beschlagnahmt werden.

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Für die Verlängerung stimmten mit breiter Mehrheit die Regierungsfraktionen von CDU und FDP ebenso wie die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen bei Enthaltung der AfD. Die Feststellung ist diesmal auf nur einen Monat befristet worden. Grundsätzlich sieht das Infektionsschutzgesetz eine Frist von jeweils zwei Monaten vor. Zudem muss die Landesregierung den Landtag fortlaufend über die Entwicklung der pandemischen Lage und ihre Maßnahmen informieren.

Sondersitzung in NRW-Kabinett: Laschet verteidigt harte Corona-Regeln

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte die harten Corona-Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens ab dem 2. November verteidigt. „Das, was wir machen, ist verhältnismäßig, geeignet und angemessen", sagte er in der Sondersitzung des Düsseldorfer Landtags zur Corona-Krise. Allerdings sei es auch für viele eine Zumutung, räumte er ein. Daher werde es staatliche Entschädigung für wirtschaftlich Betroffene geben.

Angesichts der exponentiell steigenden Neuinfektionszahlen müsse alles getan werden, um die zweite Corona-Welle zu brechen, bekräftigte Laschet. Es sei eine Illusion zu glauben, dass die bereits dramatischen Entwicklungen in Nachbarländern wie Belgien oder Frankreich nicht übergreifen könnten.

Laschet mit Appell an NRW-Bürger: Keine Halloween-Partys

Laschet appellierte eindringlich am die Bürger, Verzicht zu üben und unnötige Kontakte zu meiden – und zwar schon an diesem letzten Wochenende vor Inkrafttreten der verschärften Corona-Schutzverordnung. „Verzichten Sie auf die üblichen Halloween-Partys", sagte Laschet. Alle müssten mit strengen Kontrollen und Sanktionierungen rechnen. „Die örtlichen Ordnungsämter werden keinen Missbrauch dulden."

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die 16 Ministerpräsidenten hatten sich einvernehmlich auf ein strenges Maßnahmenpaket geeinigt. Es sieht drastische Kontaktbeschränkungen für die Bürger mit Herunterfahren fast aller Freizeitaktivitäten ab dem 2. November 2020 bis zum Ende des Monats vor. Das NRW-Kabinett hat bereits beschlossen, die Vereinbarung in die Corona-Schutzverordnung zu übernehmen. (dpa/dok)