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Was ist in NRW erlaubt?Corona-Regeln zu Ostern in der schnellen Übersicht

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In NRW gibt es viele Corona-Fälle, die zu sehr hohen Inzidenzzahlen führen: An den Ostertagen gelten deswegen im ganzen Bundesland wichtige Corona-Regeln. Unser Bild entstand 2016 in Düsseldorf.

von Christopher Hostert (cho)

Düsseldorf – Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie gibt es in NRW wie allgemein in ganz Deutschland auch 2021 diverse Einschränkungen über die Ostertage. Diese gelten zum Beispiel für Gottesdienste, Osterfeuer sowie Kontakte.

  • Ostern 2021 in NRW: Welche Regel gelten jetzt?
  • Für NRW: Das sind die Corona-Regeln zu Ostern 2021 in der Übersicht
  • Die wichtigsten Regeln für Gottesdienste, Kontakte und Co.

NRW: Das sind die Corona-Regeln zu Ostern 2021 in der Übersicht

EXPRESS hat die wichtigsten Corona-Regeln und Einschränkungen für Sie übersichtlich zusammengefasst.

  • KONTAKTE: 
  • GOTTESDIENSTE: 
  • AUSFLÜGE UND REISEN: Reisen mit Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind untersagt
  • OSTERFEUER:
  • AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: 
  • EINKAUFEN: 
  • ZOO, MUSEUM, SEHENSWÜRDIGKEITEN: 

NRW: Verwirrung um Corona-Regeln zu Ostern 2021 – keine Einheitlichkeit

Über die Regeln und Einschränkungen rund um die Ostertage gab es zunächst viel Verwirrung. Erst wurde von der Kanzlerin selbst eine Osterruhe samt besonders scharfem Lockdown angekündigt, dann wurden diese Ideen nur einen Tag später wieder zurückgezogen und Bundeskanzlerin Angela Merkel entschuldigte sich öffentlich für die Idee der Osterruhe. Es war die Reaktion auf extrem viel Kritik an der geplanten Osterruhe.

Alles zum Thema Corona

Auch wenn der scharfe Lockdown und die Osterruhe offiziell zurückgezogen wurden, gelten Einschränkungen in NRW. Hier ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten, denn es fehlt die Einheitlichkeit.

Denn nicht nur die Bundesländer können Corona-Maßnahmen unterschiedlich umsetzen, auch jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt in NRW entscheiden selbst, was erlaubt ist und was nicht. Die Einzelheiten und Details haben die meisten Stadt- und Kreisverwaltungen in NRW auf ihren Internetseiten zusammengefasst. (cho)