Nach den HerbstferienNRW-Ministerin stellt neue Regeln für Schulen vor

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Yvonne Gebauer verkündete am Mittwoch in Düsseldorf, dass NRW die Maskenpflicht an Schulen wiedereinführt.

von Martin Gätke (mg)

Düsseldorf – Die Schulen in NRW fordern Antworten zur Corona-Lage: Wie geht es weiter nach den Herbstferien? Angesichts ständig neuer Corona-Hiobsbotschaften haben viele Lehrer, Eltern und Schüler ein mulmiges Gefühl.

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer und NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach informierten daher am Mittwoch (21. Oktober) um 15 Uhr, wie die Schutzmaßnahmen aussehen werden.

Corona-Regeln an Schulen: NRW führt Maskenpflicht wieder ein

  • Wenige Tage vor dem Ende der Herbstferien bekennt das Schulministerium Farbe: Es wird wieder eine Maskenpflicht in Schulgebäuden geben.
  • Für Schulerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt die Maskenpflicht auch am Sitzplatz und darüber hinaus.
  • Grundschüler müssen die Masken nicht im Unterricht, aber auf den Gängen und auf dem Schulhof tragen.
  • Die Maskenpflicht an NRW-Schulen gilt zunächst bis zu den Weihnachtsferien 2020.

Die wichtigsten Äußerungen lesen Sie hier in unserem Protokoll der Pressekonferenz:

  • Kommunalministerin Scharrenbach beginnt mit einer guten Nachricht: Der größte Teil der Unterrichtsräume in nordrhein-westfälischen Schulen sei belüftbar. Für die anderen Schulen werden vom Land finanzielle Mittel für mobile Belüftungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt: ein 50 Millionen-Euro-Sonderprogramm.
  • 303 Kommunen hätten zurück gemeldet, dass alles in Ordnung sei. In 39 Kommunen gebe es Probleme bei einzelnen Räumen. Einige Fenster ließen sich nicht öffnen oder lägen nach innen. 85 Städte hätten noch nicht auf die Umfrage geantwortet.
  • Ministerin Gebauer erklärt, wie gut die bisherigen Hygienekonzepte an den Schulen funktioniert haben. Sie lobt das große Verantwortungsbewusstsein der Beteiligten und die Mühen an den Schulen.
  • Unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Fallzahlen: Gebauer erklärt, das gerade Lüften ein effektives Mittel gegen Corona an den Schulen sei. Die Schulen haben einen Leitfaden mit entsprechenenden Regeln zugeschickt bekommen.
  • Sie lauteten:
  • Diese bereits bekannte Maßgabe hatte für Wirbel gesorgt, da die Schüler sich theoretisch warm anziehen müssen. Beim Stoßlüften würde sich der Raum nur um 2 bis 3 Grad abkühlen, so Gebauer. Das hätten Experten herausgefunden.
  • Schulen seien bislang keine Hotspots, so Gebauer. 98 Prozent aller Schülerinnen und Schüler seien im Präsenzunterricht anwesend gewesen. Nur 0,1 Prozent der getesteten Schüler waren laut Ministerin infiziert.
  • Der Präsenzunterricht müsse so lang wie möglich aufrecht erhalten werden, weil er das beste Lernmittel sei. „Wir müssen unseren Schülerinnen und Schülern ein Stück Normalität geben.”
  • Nach den Herbstferien müssen wieder alle Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude eine Maske tragen.
  • Für Schulerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt sie auch am Sitzplatz und darüber hinaus.
  • Die Regel gelte bis zm Beginn der Weihnachtsferien. Für Lehrer gilt die Maskenpflicht ebenfalls. Sie dürfen sie aber ausziehen, wenn sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten können.
  • In NRW hatte es bereits in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen auch im Unterricht gegeben. Diese Regel habe sich bewährt, so Gebauer.
  • Der Appell von Gebauer: „Wenn wir Schule und Bildung in Zeiten von Corona sichern sollen, sollten sich alle auch außerhalb der Schule vorbildlich verhalten.”
  • Kleinere Klassen werde es vorerst nicht geben. Ein Grund: Es gebe für kleinere Klassen nicht genug Lehrer und Räume.
  • NRW geht damit einen anderen Weg als vom Robert Koch-Institut (RKI) vorgeschlagen. Dort lautete die Empfehlung, in Corona-Hotspots die Klassen zu verkleinern. Auch Lehrerverbände hatten dies gefordert.
  • Es folgen die Fragen der Journalisten: Wird NRW einen Schwellenwert einführen, bei dem Schulen geschlossen werden? Gebauer verneint. „Es wird keinen Schwellenwert geben.”
  • Das RKI habe in einer Mitteilung geschrieben, dass Schulen in gewissem Maße auch am Infektionsgeschehen beitragen, sagt ein Journalist. Er fragt, wie das mit der Ansage von Gebauer zusammenpasse.
  • „Kinder und jüngere Menschen sind laut RKI nicht Treiber der Infektion”, so Gebauer. Es gebe zwar ein Infektionsgeschehen, aber in NRW gebe es keine „explosionsartige Ausbrüche”, so die Ministerin. Sie verstehe das Interesse des RKI, als Bundesbehörde den Schutz der Schulen im Blick zu haben. „Aber meine Aufgabe als Bildungsministerin ist es, so lange wie möglich den Unterricht aufrecht zu erhalten.”
  • Warum können keine Plexiglaswände aufgestellt werden, will eine Journalistin wissen. „Sie sind nicht als Schutzmaßnahmen des RKI vorgesehen. Masken sind der bessere Schutz”, so Gebauer.

Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen – das gilt an Hygienevorschriften:

In den NRW-Schulen soll alle 20 Minuten gelüftet werden und nach jeder Unterrichtsstunde für mindestens fünf Minuten. „Körperkontakt ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Begrüßungsrituale wie Handschlag, Umarmungen oder Wangenkuss“, heißt es aus dem Schul-Ministerium. Unterricht vor Ort habe „absoluten Vorrang“ vor digitalem Unterricht auf Distanz.

Alles zum Thema Corona

Aus einer Ende September vom Schulministerium veröffentlichten Umfrage gehe allerdings hervor, dass jede vierte Schule in NRW sich nicht in der Lage sehe, die Infektionsschutzstandards einzuhalten.

Klassenfahrten von NRW-Schulen nach den Herbstferien erlaubt?

Schulfahrten sind auf Grundlage der Hinweise vom 8. Oktober nach den Herbstferien sogar ins Ausland wieder erlaubt - das Storno-Risiko sei aber groß.

In NRW gibt es rund 5.500 Schulen, circa 2,5 Millionen Schüler und 200.000 Lehrer. (mg mit dpa)