Obi, Mediamarkt und Co.Basta mit Schließung! Klage gegen Corona-Regeln in NRW

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Die Einzelhändler machen in ihrer Klage klar: Sie wollen wieder öffnen. Das Symbolbild zeigt Kunden vor einem Obi-Baumarkt,

Münster – Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW trifft nicht unbedingt auf viele Fans. Nun gehen mehrere Einzelhändler mit derzeit geschlossenen Geschäften gegen diese vor und fordern, die Öffnung der Geschäfte.

  • Einzelhändler richten sich mit Klage gegen die Coronaschutzverordnung in NRW
  • Obi, P&C,Mediamarkt, Obi und Breuninger beteiligen sich an Klage
  • Sie fordern die Öffnung ihrer Filialen

Große Unternehmen klagen für einzelne Filialen am Oberverwaltungsgericht gegen Coronaschutzverordnung

An der Klage beteiligen sich nicht nur kleine Unternehmen, sondern auch große Unternehmen wie Obi, Peek &Cloppenburg und Mediamarkt.

Das Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Münster hat demnach Klagen von den Textilketten Breuninger für eine Filiale in Düsseldorf, Peek&Cloppenburg sowie Obi für einen Baumarkt in Düsseldorf erhalten.

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Auch ein Eilantrag von Mediamarkt für seine Filiale in Eschweiler ist laut Angaben einer Gerichtssprecherin beim OVG eingegangen.

Oberverwaltungsgericht Münster: Einzelhändler fordern die Wiederöffnung ihrer Märkte

Die Begründungen der Einzelhändler sind unterschiedlich aber in einem sind sie sich einig: Sie wollen endlich ihre Geschäfte wieder öffnen dürfen.

Alle Kläger verweisen zudem auf die fehlende Grundlage für die Schließung im Infektionsschutzgesetz, den Verstoß gegen die Berufsfreiheit und fehlende Gleichbehandlung.

Obi und Mediamarkt klagen über ungleiche Behandlung in Corona-Pandemie

Nach Angaben des Gerichts beklagt Obi zusätzlich, dass die Baumärkte auf besonders großer Verkaufsfläche gelungene Hygienekonzepte anbieten können, aber dennoch im Gegensatz zu anderen Einzelhändlern nicht öffnen dürfen.

Darüber hinaus seien Baumärkte nützlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Zeiten der Pandemie.

Mediamarkt hingegen spricht von einer Wettbewerbsverzerrung. Laut der aktuellen Verordnung dürfen Anbieter mit einem gemischten Sortiment öffnen und auch Elektronikartikel verkaufen.

Außerdem beklagt Mediamarkt eine Ungleichbehandlung. Während Friseure oder Fußpfleger öffnen dürften, müssten sie ihre Geschäfte geschlossen halten. Es sei nach Auffassung des Betreibers von Elektronikfachmärkten nicht gerechtfertigt, dass einzelne Wirtschaftssparten wieder öffnen dürften.

Weiter beruft sich Mediamarkt darauf, dass der Beitrag der einzelnen Bereiche zum Infektionsgeschehen unklar sei. (dpa/lnw)