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Flüchtlinge nach GriechenlandAbschiebung gestoppt – Gericht mit bitterer Erkenntnis

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Immer wieder kommt es zu Todesfällen, wenn Flüchtlinge versuchen, übers Mittelmeer nach Griechenland zu kommen wie hier nach Lesbos. In Griechenland selbst sind Asylsuchende oft unmenschlichen Bedingungen ausgesetzt.

Münster – Weil Griechenland derzeit die grundlegendsten Bedürfnisse von Flüchtlingen nicht erfüllen kann, darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einem Urteil in bestimmten Fällen nicht in das EU-Land abschieben.

  • OVG Münster erlässt Abschiebeverbot
  • Flüchtlinge nicht zurück nach Griechenland
  • In Griechenland droht Flüchtlingen Gefahr

Abschiebung gestoppt: Gericht in Münster fällt Urteil

Das Abschiebeverbot gelte immer dann, wenn die Kläger bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden waren. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in Münster mitgeteilt (Az.: 11 A 1564/20.A und 11 A 2982/20.A, Urteile vom 21. Januar 2021).

Das Bundesamt hatte Asylanträge eines Eritreers (41) und Palästinensers aus Syrien (22) abgelehnt, weil die Kläger bereits in Griechenland einen internationalen Schutzstatus erhalten hatten, aber dennoch nach Deutschland weitergezogen waren. Sie sollten abgeschoben werden.

Abschiebung gestoppt: Flüchtlingen droht in Griechenland Gefahr

Im Gegensatz zu den Gerichten aus Arnsberg und Düsseldorf in der Vorinstanz aber sieht das OVG die Gefahr, „dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können“, heißt es in der Mitteilung.

Im Falle der Rückkehr nach Griechenland drohe den Klägern die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung, heißt es zur Begründung.

Abschiebung gestoppt: Obdachlose Flüchtlinge in Griechenland

Sie könnten für einen längeren Zeitraum nicht in den Aufnahmeeinrichtungen unterkommen, hätten keine Chance auf Wohnraum oder Arbeit. Bereits jetzt sei eine hohe Zahl von anerkannten Schutzbedürftigen in Griechenland obdachlos.

Die Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf den Tourismus habe erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftslage des Landes, so das OVG, das keine Revision zugelassen hat. Dagegen ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. (dpa)