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Künstliche BefruchtungSogar Samenspende jetzt von der Steuer absetzbar

Künstliche_Befruchtung

Laut Finanzgerichtshof Münster können Singles jetzt künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen – das gilt sogar für die Samenspende. Das Symbolbild zeigt Eizellen, die präpariert werden. Das Foto wurde 2015 aufgenommen.

Münster – Sie wurde durch eine Krankheit unfruchtbar und wollte trotzdem ein Kind: Eine alleinstehende Frau wollte die Kosten für ihre 12.000 Euro teure Kinderwunsch-Behandlung steuerlich absetzen. Doch das Finanzamt machte der 40-Jährigen einen Strich durch die Rechnung.

  • Die 40-Jährige klagte gegen das Finanzamt
  • Sie wollte trotz Unfruchtbarkeit ein Kind bekommen und die Kosten für die künstliche Befruchtung absetzen
  • Die Entscheidung des Gerichts ist wegweisend

Es hieß, nur Frauen in einer Beziehung oder Ehe könnten die Behandlung absetzen. Das Gericht ist jedoch anderer Auffassung.

Künstliche Befruchtung bei Single-Frauen: Das sagt das Gericht

Das Urteil: Die Kosten für künstliche Befruchtungen von Single-Frauen können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.

Klingt verrückt, ist aber Tatsache: Auch die Samenspende kann von der Steuer abgesetzt werden. Das teilte nun der Finanzgerichtshof Münster (NRW) mit.

Die Zwangslage bei unfruchtbaren Frauen werden durch die Krankheit hervorgerufen, nicht durch eine Ehe oder Partnerschaft, hieß es in der Begründung des Gerichts (Az.: 1 K 3722/18 E).

Auch gehe es um einen Krankheitszustand und nicht um das Alter der Klägerin. Weil die Entscheidung auch für andere Frauen bedeutend sein kann, hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. (dpa/mas)