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NRWBetrunkener fährt in Spielmannszug – sechs Monate auf Bewährung

Autofahrer fährt in Spielmannszug (hier der Polizeieinsatz vom 26. September 2020) in Mönchengladbach: Nach dem Prozess vorm Amtsgericht bekam der Mann auf der Anklagebank Sechs Monate auf bewährung.

Autofahrer fährt in Spielmannszug (hier der Polizeieinsatz vom 26. September 2020) in Mönchengladbach: Nach dem Prozess vorm Amtsgericht bekam der Mann auf der Anklagebank Sechs Monate auf bewährung.

In Mönchengladbach wurde nun ein 75-Jähriger vor Gericht schuldig gesprochen. Er war im September 2020 betrunken in einen Spielmannszug gefahren. Der Angeklagte wurde zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. 

Mönchengladbach. Mit einem Promillewert von 1,6 hatte sich im September ein 75-Jähriger hinters Steuer gesetzt und dabei einen Spielmannszug erfasst. Das Gericht hat ihn nun schuldig gesprochen.

Mönchengladbach: Mann fährt betrunken in Spielmannszug

Weil er betrunken in einen Spielmannszug gefahren ist, hat ein Gericht einen Autofahrer in Mönchengladbach zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Drei Schützenbrüder im Alter von 41, 42 und 59 Jahren waren von hinten angefahren und dabei zum Teil schwer verletzt worden. Sie wurden mit Beinbrüchen und Brustverletzungen in Kliniken gebracht.

Der 75-Jährige hatte gestanden, in einer Kneipe acht bis zwölf Bier getrunken zu haben, bevor er sich ans Steuer gesetzt hatte. Das Amtsgericht verurteilte den Mann am Dienstag (17. August) zudem zur Zahlung von 600 Euro an die Kindernothilfe. Seinen Führerschein bekommt er frühestens in sieben Monaten wieder.

Mönchengladbach: Verurteilung wegen Körperverletzung

Das Gericht sprach ihn wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Der Rentner hatte zugegeben, nur wegen des Regens im September 2020 mit dem Auto zur nahe gelegenen Kneipe gefahren zu sein. Der Rentner hatte sich bei den Opfern telefonisch entschuldigt.

„Sie haben mit ihren drei Freunden Karten gespielt, wo es nur darum ging, wer die nächste Runde bezahlt“, berichtete der Richter. „Sie haben sich bewusst ans Steuer gesetzt und die Gefahren fahrlässig in Kauf genommen.“ Der 75-Jährige hatte zum Unfallzeitpunkt einen Blutalkoholwert von knapp 1,6 Promille. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)