+++ Lebensmittel-Warnung +++ Achtung, Salmonellengefahr Rückruf bei Aldi: Beliebter Snack ist betroffen

+++ Lebensmittel-Warnung +++ Achtung, Salmonellengefahr Rückruf bei Aldi: Beliebter Snack ist betroffen

Schwer krank durch Vögel?Mann (60) streitet vor NRW-Gericht um Schmerzensgeld

Ein Halsbandsittich sitzt auf einem Ast.

In einem Prozess am Landgericht Mönchengladbach verlangt ein Kläger Schmerzensgeld von einem Mann, der ihm kranke Sittiche verkauft haben soll. Der Prozess hat am Montag (19. Dezember 2022) begonnen. Das Symbolfoto zeigt einen Halsbandsittich am 27. Januar 2021 im Schlosspark von Biebrich. 

Ein Mann klagt vor dem Landgericht Mönchengladbach. Er hatte ein paar Halsbandsittiche gekauft und wurde kurz darauf schwer krank.

Ein Streit um den folgenschweren Kauf von 14 wohl hochansteckend erkrankten Halsbandsittichen beschäftigt seit Montag (19. Dezember 2022) das Landgericht Mönchengladbach. Der Käufer aus Mechernich, ein 60-jähriger Feuerwehrmann, klagt.

Der Mann wurde von den an Papageien-Krankheit leidenden Vögeln infiziert und erkrankte schwer. Jetzt fordert der 60-Jährige von dem Verkäufer aus Mönchengladbach 20.000 Euro Schmerzensgeld und die Rückzahlung des Kaufpreises von 2700 Euro.

Prozess in Mönchengladbach: Sittiche auf Kleintiermarkt in Eifel gekauft

Die Sittiche hatte er im Sommer 2021 auf einem Kleintiermarkt in Kommern in der Eifel für 300 Euro pro Tier gekauft. Kurz darauf erkrankte der Mann und erlitt laut Klage durch die Chlamydien-Infektion ein schweres Lungen- und Nierenversagen. Zudem mussten ihm an beiden Füßen nach einer Nekrose mehrere Zehen notamputiert werden.

Der Verkäufer behauptet, die Vögel seien beim Verkauf im Sommer 2021 gesund gewesen. Am Prozess nimmt der 44-Jährige nicht teil. Er wurde im Mai wegen Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nehmen Sie hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:

Im Streit um die Übertragung der Papageien-Krankheit durch die Halsbandsittiche erwägt das Gericht, einen Gutachter einzuschalten.

„Mein Mann war ganz begeistert von den Vögeln“, erzählte die Ehefrau des Klägers vor Gericht. „Die waren zahm und zutraulich und sind im Wohnzimmer umhergeflogen.“ Aber jetzt sei ihr Ehemann dienstunfähig. Der Zivilprozess soll am 13. Januar fortgesetzt werden. (dpa)