Kleine Greta (3) erstickteKita-Erzieherin angeklagt: Gutachterin mit klarem Ergebnis

Mordfall Greta_Erzieherin

Die Gerichtsgutachterin hält die Angeklagte im Mordfall Greta für voll schuldfähig. Das Foto zeigt die Kita-Erzieherin beim Prozessauftakt in Mönchengladbach.

Mönchengladbach – Der schreckliche Tod der kleinen Greta (3) erschütterte im April 2020 ganz Deutschland. Die angeklagte Kindergärtnerin im Prozess um den Tod des Kitakindes im niederrheinischen Viersen ist nach Ansicht einer Gutachterin voll schuldfähig.

  • Greta im April 2020 getötet
  • Kita-Erzieherin vor Gericht
  • Gutachterin hält Angeklagte für voll schuldfähig

Sie habe keine Hinweise auf eine krankhafte Persönlichkeitsstörung entdecken können, sagte die forensische Psychiaterin am Mittwoch, 20. Januar, im Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach. Bei den Treffen sei die 25-Jährige zugewandt, souverän und sehr ruhig gewesen. Die Angeklagte habe gesagt, sie habe die Taten nicht begangen.

Kleine Greta erstickte: Kita-Erzieherin soll Kind Brustkorb zusammengedrückt haben

Der Kita-Erzieherin wird Mord an dem drei Jahre alten Mädchen vorgeworfen. Sie soll ihm im April 2020 in Viersen den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt haben. Das Kind starb knapp zwei Wochen später im Krankenhaus.

Angeklagt ist die Frau auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen. Schon in anderen Kitas soll sie Kindern den Brustkorb fest zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben. Diese Fälle waren erst durch die Ermittlungen nach Gretas Tod bekannt geworden.

Kleine Greta erstickte: Kita-Erzieherin schreibt Brief an Eltern

In einem am Mittwoch im Prozess verlesenen Brief aus der Haftanstalt an ihre Eltern hatte die Angeklagte beteuert, dass sie Kindern nie etwas angetan habe. „Ich bin kein Monster“, schrieb sie.

Die Gutachterin berichtete von ihrer Beobachtung, dass die Angeklagte sehr tränenreich geweint, aber nicht erschüttert gewirkt habe. „Es fehlte die Tiefe“, sagte die Psychiaterin. Sie wolle nicht ausschließen, dass die Angeklagte im Rahmen „einer übersteigerten Bestrafungsaktion“ der kleinen Greta die Luft abgedrückt habe.

In den Kitas war die junge Frau als nicht geeignet für den Beruf angesehen worden. In Viersen war ihre Probezeit nicht verlängert worden. Der Atemstillstand von Greta ereignete sich am letzten Arbeitstag der 25-Jährigen dort. (dpa)