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Kita-Kind Greta ermordetGericht spricht 25-jährige Erzieherin schuldig

Gericht Greta

Das Gericht befand die Angeklagte in dem Prozess um die getötete Greta für schuldig.

Mönchengladbach – Für den Mord an der kleinen Greta in einer Viersener Kita ist ihre Erzieherin zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

  • Urteil im Prozess um Mord an Kita-Kind Greta
  • Richter verurteilen 25-Jährige in zwei Fällen
  • Mädchen starb im Krankenhaus

Das Landgericht Mönchengladbach sprach die 25-Jährige am Freitag schuldig. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere ihrer Schuld fest. Zudem verurteilten die Richter die Frau wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen.

Erzieherin zerdrückte Brustkorb während Mittagsschlaf

Die Frau soll der zweijährigen Greta während des Mittagsschlafes den Brustkorb zusammengedrückt haben, so dass sie nicht mehr atmen konnte.

„Die Angeklagte war im Dienst und hatte - allein und ungestört - Zugriffsmöglichkeit auf die Kinder“, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers bei der Urteilsbegründung.

Das Mädchen starb zwei Wochen später - einen Tag nach seinem dritten Geburtstag - im Krankenhaus.

Gretas Mutter im Prozess: „Wir existieren nur noch“

„Wir existieren nur noch, wir leben nicht mehr“, hatte Gretas Mutter im Prozess gesagt. Greta sei am Tattag im April wegen der Corona-Pandemie zum ersten Mal seit Wochen wieder in die Kita gegangen und habe sich sehr gefreut. Sie sei kerngesund gewesen.

Die Leiterin der Viersener Kita hatte berichtet, die Angeklagte sei sehr zurückhaltend gewesen und habe nicht ins Team gepasst. Sie habe ihr Verhalten seltsam gefunden und entschieden, ihr zu kündigen.

Auch an ihren früheren Arbeitsstellen war sie von Kolleginnen und Vorgesetzten als emotionslos und ungeeignet beschrieben worden.

Kita-Erzieherin schon in anderen Einrichtungen auffällig

Schon in anderen Kitas soll sie Kindern den Brustkorb zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben. Die Verteidiger hatten dennoch einen Freispruch gefordert. Es gebe keinen Tatnachweis, die Todesursache sei nicht eindeutig geklärt.

Die Erzieherin hatte bis zuletzt ihre Unschuld beteuert: Sie habe keinem Kind jemals etwas zuleide getan.

Der Staatsanwalt hatte vermutet, dass die Frau die Kinder in Gefahr brachte, um sich als Retterin zu profilieren. Sie hatte jeweils selbst Alarm geschlagen, wenn die Kinder Atemnot hatten, oder gar nicht mehr atmeten.

Ärztin bescheinigte der Angeklagten psychische Störung

Die vorangegangenen Verdachtsfälle in Einrichtungen in Krefeld, Kempen und Tönisvorst waren erst nach und nach ans Licht gekommen. Immer war die Angeklagte mit den Kindern alleine, als es zu den Vorfällen kam.

Die psychiatrische Gutachterin schloss nicht aus, dass es sich auch um Strafaktionen gehandelt haben könnte, wenn die Kinder der Frau nicht gehorchten. Die Erzieherin war bereits 2019 wegen Vortäuschens einer Straftat an ihrem Heimatort Geldern aufgefallen.

Eine Ärztin stellte fest, dass die Frau dringend psychologische Hilfe benötige. Das Landesjugendamt war von der Staatsanwaltschaft aber nicht über die psychische Verfassung der Frau informiert worden. (dpa/jv)