Teil-Lockdown in NRWOhne Maske auf dem Spielplatz: Was ist ab sofort verboten?

Ordnungsamt Corona

Jetzt wird's ernst: Auch in NRW gilt ab 2. November 2020 ein Teil-Lockdown wegen der extrem hohen Corona-Zahlen. Doch was ist jetzt alles verboten? Unser Bild entstand im April 2020 in Köln.

Düsseldorf – Ab Montag, 2. November 2020, ist es soweit: Auch NRW befindet sich im Teil-Lockdown. Doch welche Regeln gelten jetzt? Was ist verboten? Eine Übersicht.

  • Ab Montag, 2. November, Teil-Lockdown in NRW
  • Was ist erlaubt? Was ist verboten?
  • Welche Kontaktbeschränkungen gelten?

Die strengen Pandemie-Maßnahmen sollen die Welle steigender Corona-Infektionen vor der Weihnachtszeit brechen. Kitas und Schulen sind aber offen – Präsenzunterricht soll möglichst lang durchgezogen werden.

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - insgesamt aber maximal zehn Personen. Von dieser Obergrenze werden auch größere Familien, die in einem Haushalt leben, nicht mehr ausgenommen.

Alles zum Thema Corona

Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Kneipen, Eisdielen, Cafés und Bars bleiben dicht. Gastronomen dürfen ihr Essen und ihre Getränke aber zum Mitnehmen anbieten – allerdings darf nicht vor Ort (auch nicht im Außenbereich einer Gastro) gegessen oder getrunken werden.

Auch Museen und Galerien müssen ab sofort für vier Wochen schließen. Demnach ist „der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen" bis zum 30. November unzulässig.

Zudem sind Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie Kinos verboten. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist aber weiterhin erlaubt. Bund und Länder hatten sich am Mittwoch auf die einschneidenden Corona-Einschränkungen geeinigt.

In den Zoos bleiben die Tiere wie schon im Frühjahr unter sich. Auch hier gilt die Maßnahme zunächst bis 30. November.

Busreisen zu touristischen Zwecken sind verboten. 

Ebenso dürfen Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Freizeitparks und Indoor-Spielplätze nicht öffnen.

Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen oder historischen Eisenbahnen sind verboten. Auch Freizeitparks schließen ihre Tore.

Es trifft auch Spielhallen, Spielbanken, Wettannahme-Stellen – sie müssen dicht machen.

Bordelle müssen schließen und dürfen damit keine ihrer Dienstleistungen anbieten.

Auch wenn es um die Schönheit geht, sind die Regeln streng: Nagelstudios, Tattoo-Studios, Kosmetik-Salons und Massage-Einrichtungen, die keinen medizinischen Zweck haben, ist die Öffnung verboten

Profisport wird nur noch ohne Zuschauer erlaubt. Erlaubt ist zudem Sport alleine, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Hausstands – außerhalb geschlossener Räumlichkeiten.

Gottesdienste sind erlaubt. Allerdings dürfen zum Beispiel keine Touristen in den Kölner Dom.

Für Sonnenstudios gibt es momentan noch keine konkrete Regelung. Bei „gesichtsnahen Dienstleistungen" müssen Mitarbeiter jedoch eine Spezialmaske (zum Beispiel FFP2) tragen, um den Infektionsschutz zu gewährleisten.

Auch alle Martinsumzüge sind in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen verboten.  

Die Maskenpflicht bleibt bestehen: Wo vorher Maskenpflicht war, gilt sie nun weiterhin. Das heißt beispielsweise auch auf Spielplätzen muss Maske getragen werden. „Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands auf Spielplätzen", heiß es in der Corona-Schutzverordnung. Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, sind insgesamt nicht verpflichtet, eine Maske zu tragen.

Friseure dürfen öffnen. Das gilt auch für die Fußpflege in NRW. 

Grundsätzlich gilt: Die aktuelle Corona-Schutzverordnung erlaubt Veranstaltungen nur noch dann, wenn sie der Daseinsvorsorge dienen oder einen beruflichen Grund haben.

Um den Teil-Lockdown effizient umzusetzen, hatte NRW-Innenminister Reul angekündigt, dass es verschärfte Kontrollen von Polizei und Ordnungsämtern geben wird. (dpa/dok)