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Gruselfund in NRWToter (49) lag in leerer Wohnung – seine Ex gesteht die Bluttat

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Die Polizei Krefeld hat eine männliche Leiche in einer Wohnung gefunden. Das Symbolfoto entstand bei einer Polizeikontrolle in Düsseldorf am 30. November 2020.

von Stefanie Monien (smo)Christopher Hostert (cho)

Krefeld – Nachdem die Polizei in Krefeld am 30. März einen leblosen Mann in einer unbewohnten Wohnung gefunden hatte, erging nun Haftbefehl gegen die Ex-Freundin (47) des Opfers.

  • Mann tot in Wohnung in Krefeld gefunden
  • Katze hatte Nachbarn auf Leiche aufmerksam gemacht
  • Ex-Freundin des Toten gesteht und wandert in U-Haft

Krefeld: Leiche in unbewohnter Wohnung gefunden

Am Dienstagabend (30. März) wurde die Polizei gegen 20.40 Uhr zu einer Erdgeschosswohnung auf der Steckendorfer Straße in Krefeld gerufen. Die Nachbarn hatten sich ursprünglich Sorgen um eine Katze gemacht, weil sie permanent am Fenster kratzte.

In der Wohnung machten die Beamten dann jedoch einen schrecklichen Fund. Nachdem sie sich Zugang verschafften, fanden sie eine männliche Leiche mit einer Stichverletzung.

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Die Wohnung war nach Polizeiangaben offensichtlich unbewohnt. Der Mieterin, die 47 Jahre alte Ex-Freundin des Opfers, war zum Monatsende gekündigt worden.

Krefeld: Polizei hatte Ex-Freundin des Erstochenen vorläufig festgenommen

Die Umstände ergaben laut Polizei Hinweise auf eine Fremdeinwirkung, deshalb richtete die Polizei eine Mordkommission ein.

Eine Obduktion der Leiche am 31. März ergab, dass es sich um einen 49-jährigen Mann aus Polen mit Wohnsitz in Krefeld handelt.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde eine 47-jährige Polin festgenommen. Sie war in der Vergangenheit mit dem Toten liiert und die Mieterin der Wohnung.

Leiche in Krefeld: Beweislage gegen Ex-Freundin zunächst dünn, dann gestand die Frau

Nun wurde gegen die 47-Jährige Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Sie habe die Tat Dritten gegenüber gestanden, teilte die Polizei mit. Daraufhin habe ein Richter am Montag (5. April) Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet.

Ein erster Versuch, die Polin zu verhaften, war noch an der dünnen Beweislage gescheitert. Ein Richter hatte sie nach der ersten Vorführung auf freien Fuß gesetzt. (cho/smo)