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Neue Corona-Regeln in NRWDürfen Masken-Verweigerer zur Kommunalwahl ins Wahllokal?

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Kommunalwahl 2020 in NRW: In Wahllokalen herrscht offiziell Maskenpflicht. Doch was ist mit Bürgern, die sich gezielt verweigern eine Maske zu tragen – dürfen sie überhaupt wählen? Unser Archivbild entstand 2017 in Köln.

Düsseldorf – Bei der kommenden Kommunalwahl in NRW gilt in allen Wahllokalen Maskenpflicht. In der neuen Coronaschutz-Verordnung, die seit Dienstag, 1. September 2020, in Kraft ist, wurde ein entsprechender Passus ergänzt. Dürfen Masken-Verweigerer überhaupt wählen gehen?

  • Neue Corona-Verordnung in NRW ab 1. September 2020 in Kraft
  • Kommunalwahl 2020 in NRW: Bürger sind verpflichtet im Wahllokal eine Maske ordnungsgemäß zu tragen (Mund und Nase müssen bedeckt sein)
  • Dürfen Masken-Verweigerer überhaupt wählen gehen?

Laut Gesundheitsministerium sei dies nun als Klarstellung zu verstehen. Bislang hatten mehrere Kommunen Masken in Wahllokalen lediglich empfohlen.

Maskenpflicht in allen Wahllokalen in NRW zur Kommunalwahl 2020

So hieß es am Dienstag zum Beispiel in den Wahl-Informationen im Kreis Gütersloh: „Eine Mund-Nase-Bedeckung ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen." In Köln wurden die Wähler bislang nur „dringend dazu aufgefordert, vom Betreten bis zum Verlassen des Wahlgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen." Das Gesundheitsministerium argumentiert dagegen, dass Wahlen eine Veranstaltung seien – und sich die Maskenpflicht in NRW damit bereits aus den alten Verordnungen ergeben hätte. „Gerade als Signal an die ehrenamtlichen Wahlvorstände wurden die Vorgaben jetzt aber nochmal ausdrücklich ausformuliert", so ein Ministeriumssprecher.

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Er ergänzte: „In allen Wahlräumen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Ausnahmen für Wahlvorstände sind aufgrund deren langer Anwesenheit möglich, wenn hier durch Visiere, Plexiglasabtrennung oder organisatorische Maßnahmen die Infektionsrisiken gleich sicher ausgeschlossen werden können."

Kommunalwahl NRW 2020: Auch Maskenverweigerer müssen wählen können

Maskenverweigerer müssen übrigens auch wählen dürfen. In der alten und neuen Verordnung heißt es, dass entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden müssen, damit sie ihr Wahlrecht ausüben können. Denn: Das Wahlrecht ist und bleibt eine tragende Säule der Demokratie in Deutschland.

Wie genau das Wählen bei den Masken-Verweigerern im Einzelfall aussehen wird, ist bisher jedoch unklar. 

Kommunalwahl 2020 in NRW: Bußgeld für Masken-Verweigerer?

Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Dienstag erklärte, ist ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Wahllokalen oder den Schlangen davor „nicht unmittelbar bußgeldbewehrt". Das heißt in der Realität: Erst wenn man sich der Anordnung widersetzt, eine Mund-Nase-Bedeckung anzuziehen, sind 50 Euro fällig. Für andere öffentliche Bereiche, aber auch in Arztpraxen und Supermärkten, gilt seit 1. September ein direktes Bußgeld. In Bussen und Bahnen beläuft es sich seit Mitte August auf 150 Euro.

Die NRW-Kommunalwahlen finden am 13. September 2020 statt. (dpa/dok)