Ab 14. MaiKitas in NRW öffnen – alle Infos in der Übersicht
Düsseldorf – Artikel aktualisiert um 16.24 Uhr – Diese NRW-Pressekonferenz ist besonders für Eltern extrem wichtig: Dr. Joachim Stamp, Familienminister in NRW, hat am Freitag, 8. Mai 2020, über die Maßnahmen und Regelungen für die Kindertagesbetreuung innerhalb der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen informiert. Ab 14. Mai soll es für ganz bestimmte Vorschulkinder wieder in die Kita gehen.
Bei uns sehen Sie die Pressekonferenz noch einmal in diesem Artikel – selbstverständlich kostenlos (siehe Video oben).
Kitas in NRW: Joachim Stamp öffnet ab 14. Mai für Vorschulkinder
Bislang wussten Eltern noch immer nicht, wie es mit der Kita-Betreuung weitergehen sollte. Es gab Druck auf die Landesregierung, endlich einen Plan zur schrittweisen Öffnung der Kitas in NRW vorzulegen – der kam nun. Die wichtigsten Inhalte der Pressekonferenz mit Joachim Stamp in übersichtlichen Stichpunkten:
- Stamp sagt, dass durch Beratungen unter den einzelnen Bundesländer eine
- Grundlegend wird eine
- Neuer
- Ab Donnerstag,
- Auch
- Zwei Wochen später dürfen
- Im
- Genaue Planung für
- „Bei unseren Kleinsten ist das
- Stamp: „Wir warten weitere
- Mehrere Tausend Kinder
- Ab
- Das Land NRW hat noch nicht entschieden, ob Eltern für Juni 2020 wieder
- Die bisherige
- Auch
Formular zur Notbetreuung in Kita in NRW
Es gibt seit April 2020 ein spezielles Formular für Eltern, das sie ausfüllen können, um die Notbereuung ihres Kindes (hier geht es zum Formular) in NRW geltend zu machen. Es stammt vom Schulministerium.
Rückblick: Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus hatte das Gesundheitsministerium in NRW am 13. März 2020 ein offizielles Betretungsverbot von sämtlichen Kitas und der Kindertagespflege sowie die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen.
Hier lesen Sie mehr: Alle aktuellen Infos zu Corona in NRW in unserem Ticker
Die Wende erfolgte am 23. März. Die Neuregelung in NRW lautete: „Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann." Nur ein Elternteil musste seither eine solche Bescheinigung vorlegen. (dok)