Inzidenz explodiertStadt in NRW verschärft Corona-Maßnahmen drastisch

In Düren explodiert die Inzidenz

In dieser Stadt in NRW explodiert der Inzidenzwert: Düren. Dort werden die Corona-Maßnahmen nun drastisch verschärft. Unser Foto zeigt die Fußgängerzone im Dezember 2020.

Düren – Während sich die meisten Menschen in Nordrhein-Westfalen auf die anstehenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen freuen, hat die Stadt Düren jetzt die Maßnahmen jetzt nochmal verschärft. Das teilte die Stadt am Freitag (5. März) mit.

  • Inzidenz explodiert in Düren
  • Stadt verschärft jetzt die Corona-Maßnahmen
  • bedeutende Rolle spielt die hohe Verbreitung der britischen Corona-Mutante

Stadt Düren verschärft Corona-Maßnahmen

Grund sei der sehr hohe Inzidenzwert von 229 in der Stadt. Mit einer Allgemeinverfügung, die ab sofort gelte und bis zum 21. März 2021 befristet sei, wolle man dem Trend entgegenwirken.

Die Stadt Düren hat es hart getroffen, denn im gesamten Kreisgebiet Düren ist der Inzidenzwert mit 122,4 zwar hoch, aber im Vergleich zu 229 weniger bedrohlich.

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Landrat beschreibt Infektionsgeschehen im Kreis Düren

Düren ist mit rund 93.000 Einwohnern die mit Abstand größte Stadt im Kreis Düren. Die hohe Inzidenzzahl sei auch der Bevölkerungsdichte geschuldet. „Wir können genau sehen, wie sich das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet verteilt“, sagte der Landrat in seiner Video-Botschaft vom Freitag.

Eine bedeutende Rolle spiele auch die vergleichsweise hohe Verbreitung der britischen Corona-Mutante (B.1.1.7). Aufgrund der hohen Ansteckung seien ganze Familien in Düren mit dem Coronavirus infiziert worden.

Die Maßnahmen der Stadt Düren im Einzelnen:

  • Im öffentlichen Raum gilt weiter die Regelung: Treffen darf sich ein Hausstand/Haushalt mit einer weiteren Person.
  • Im privaten Raum (Haus, Wohnung, Garten) dürfen sich die Bewohner des eigenen Hausstandes / Haushaltes mit einer weiteren Person treffen (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit).
  • Im oben genannten Stadtgebiet muss in der Öffentlichkeit von 7 bis 19 Uhr eine medizinische Maske (sog. OP-Maske o. FFP2) getragen werden.
  • Erwachsene (Besucher und Personal) müssen in Kitas und Kindergärten eine medizinische Maske tragen.
  • Bei Trauungen dürfen grundsätzlich maximal fünf Teilnehmer anwesend sein, bei Beerdigungen unter freiem Himmel max. 25 Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit).
  • In öffentlichen Parks und Grünflächen gilt ein sogenanntes Verweilverbot. Menschen dürfen sich dort aufhalten, sie müssen sich aber fortbewegen, dürfen sich also nicht hinsetzen, auf eine Wiese legen oder länger stehen bleiben. Der Verzehr von Speisen ist untersagt (ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von einem Jahr).
  • Spielplätze dürfen ab 17.30 Uhr nicht mehr betreten werden. Es gilt ganztägig ein Verbot von Speisen (ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von einem Jahr).
  • Die Anzahl der gleichzeitig in geöffneten Handels- und Dienstleistungseinrichtungen (wie z. B. Frisöre) mit Kundenverkehr anwesenden Kunden darf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht übersteigen. Verantwortlich für die Einhaltung sind die Inhaber. Für Apotheken gilt weiterhin die Regelung von einer Person auf 10 Quadratmeter.

„Uns geht es darum, jetzt möglichst schnell die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Inzidenzwerte deutlich sinken und wir die lang erhofften Lockerungen ins Auge fassen können“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn.

Weitere Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkung in Düren möglich

Sollte das nicht gelingen, seien weitere Maßnahmen möglich, zum Beispiel eine vorübergehende Schließung des Dürener Wochenmarktes oder eine Ausgangsbeschränkung.

Es sei absolut notwendig, auf die aktuelle Lage mit diesem besonderen Blick auf die Stadt Düren und die jenseits der 200 liegende Inzidenz zu reagieren.

„Wir müssen jetzt in dieser besonderen Lage noch ein Stück durchhalten und können uns dann hoffentlich bald auf Lockerungen freuen“, so Landrat Wolfgang Spelthahn. (jv)