Irrer Spanner-AlarmFrau (23) aus NRW wird mithilfe ihres Katzenfutterautomaten ausgespäht

Eine junge Katze liegt neben einem Kratzbaum.

Ein Futterautomat für ihre Katze ist einer Frau (23) aus Gelsenkirchen offenbar zum Verhängnis geworden. Am Samstag (19. November 2022) erstattete sie Anzeige bei der Polizei. Das undatierte Symbolfoto zeigt eine Katze in einem Berliner Tierheim. 

Ein kurioser Fall beschäftigt die Polizei in Gelsenkirchen. 

Dass Spanner kleine Kameras verstecken, um Frauen in intimen Situation zu filmen – das kommt leider nicht so selten vor. Was jedoch einer 23-Jährigen aus Gelsenkirchen passiert ist, ist kaum zu glauben. 

Die junge Frau wurde ausgespäht – allerdings von ihrem Katzenfutterautomaten. Kein Witz.

Spanner-Alarm in Gelsenkirchen: Polizei ermittelt in kuriosem Fall

Wie die Polizei am Montag (21. November 2022) bekannt gab, rief die 23-Jährige am Samstag kurz nach Mitternacht an und erstattete Strafanzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Sehr ungewöhnlich, dass in dem Zusammenhang ein Katzenfutterautomat eine Rolle spielt. 

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Die Gelsenkirchenerin berichtete der Polizei, dass jemand Unbekanntes Ton- und Videoaufnahmen aus ihrer Wohnung gefertigt habe. Ein Teil der Aufnahmen sei bereits in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht worden, erzählte sie. Sie befürchtete, dass noch weitere veröffentlicht werden könnten. Dabei soll es sich auch um pikante Aufnahmen handeln. 

Für die Aufnahmen hat der unbekannte Täter den Katzenfütterungsautomaten in der Wohnung des Opfers genutzt. Dabei handelt es sich um einen smarten Automaten mit Wlan-Zugang, der über Kamera und Audioübertragung verfügt und per App gesteuert werden kann – eigentlich, um das geliebte Haustier bei Abwesenheit zu füttern oder zu beobachten ...

Die Polizei nennt in dem Fall keine Details. Sie rät aber in dem Zusammenhang, private Wlan-Netze vor unerlaubten Zugriffen zu schützen. Geräte, die über einen solchen Zugang sowie über eine Kamera und/oder Mikrofon verfügen, sollten zudem nicht im Sicht- und Hörbereich genutzt werden, sofern die Privatsphäre betroffen ist. (iri)