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Chaos pur in NRWRegierung verschärft Corona-Auflagen für Einzelhandel wieder

Corona NRW Köln geschlossenes Tor

Die Regierung hat die Corona-Auflagen für Einzelhandel in NRW wieder verschärft. Das Foto zeigt ein heruntergelassenes Rolltor vor einem Geschäft in der Kölner Fußgängerzone.

von Stefanie Monien (smo)

Münster – Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am Montagmorgen (22. März) die meisten Corona-Auflagen für den NRW-Einzelhandel außer Kraft gesetzt. Es sah den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Doch die Landesregierung reagierte schnell – mit einer nachgebesserten Corona-Verordnung.

  • Gericht kippt Auflagen für NRW-Einzelhandel
  • NRW-Landesregierung reagiert auf Entscheidung
  • Schärfere Auflagen für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte

NRW: Landesregierung verschärft Auflagen für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte

Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Auflagen für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte verschärft.

Auch für sie gilt künftig – wie zuvor bereits für Modehändler oder Elektronikmärkte –die Pflicht zur Terminvereinbarung und eine Personenbegrenzung von je einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilte.

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NRW: Oberverwaltungsgericht hatte Beschränkungen außer Kraft gesetzt.

Mit dem Schritt reagierte das Düsseldorfer Gesundheitsministerium auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, dass am Montag alle Kundenbegrenzungen im NRW-Einzelhandel und auch die Pflicht zur Terminvereinbarung außer Kraft gesetzt hatte.

Nach Auffassung des Gerichts verstießen die Regelungen gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Gericht: Land NRW überschreitet seinen Spielraum

Das Gericht betonte, bei der Pandemiebekämpfung bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers. Es sei auch zulässig, schrittweise zu lockern. Doch überschreite das Land seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle.

Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen – also etwa ohne Terminbuchungen – betrieben werden dürften, Modegeschäfte oder Elektronikketten jedoch nicht. Eine Filiale der Elektronikkette Media Markt hatte in Münster geklagt.

Land NRW reagiert auf Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster

Das Land reagierte innerhalb von wenigen Stunden auf die Entscheidung der Münsteraner Richter und schärfte seine Corona-Verordnung nach.

Gesundheitsminister Laumann betonte: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen.“

Wichtig sei, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen der Landesregierung erneut bestätigt habe.

NRW: Filiale von Media Markt hatte vor NRW-Gericht geklagt

Das Münsteraner Gericht hatte in seiner Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Land freigestellt sei, kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthalte.

Das Verfahren war von der Elektronikkette Media Markt angestrengt worden. Die von Media Markt geltend gemachten grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel teilte der Senat nicht.

Insbesondere sei die Beschränkung der Grundrechte der Einzelhändler angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit vieler Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt.  (smo/mit dpa)