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Es wird noch heißer in NRWWas ist mit Hitzefrei? Sonderregel wegen Corona

Wenn es im Sommer bei der Arbeit unerträglich heiß wird, darf man dann nach Hause gehen?

Hitzfrei im Büro zwei Frauen Symbolbild

Am Donnerstag wird der bislang heißeste Tag in NRW erwartet. Aber ab wann dürfen Arbeitnehmer nach Hause gehen? In der Corona-Pandemie greift eine Sonderregel.

Düsseldorf. Der Mittwoch war der bislang heißeste Tag des Jahres in Nordrhein-Westfalen. Und es soll noch heißer werden. „Am Donnerstag werden wir das locker toppen“, sagte ein DWD-Sprecher. Das wirft nicht nur bei Schülern und Eltern die Frage auf, was denn eigentlich mit Hitzefrei ist. Auch viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie ein Anrecht auf Hitzefrei haben.

Am Donnerstag (17. Juni) könnte es bis zu 36 Grad heiß werden. Ab dem Nachmittag können dazu in NRW Gewitter und Unwetter mit Sturmböen, Starkregen und größerem Hagel aufziehen. Einzig im Osten Nordrhein-Westfalens bleibt es den DWD-Meteorologen zufolge noch sonnig und trocken.

Hitzewelle in NRW: Viele Anfragen zum Thema Hitzefrei

Die Temperaturen bleiben jedoch trotz Niederschlag weiterhin hoch, was zu schwüler Luft führt.

Alles zum Thema Deutscher Wetterdienst

Die Bezirksregierung in Münster hatte wegen des Wetters so viele Anfragen zum Thema Hitzefrei in Schulen, dass sie im Internet die Regeln vorstellte. Demnach gilt als Anhaltspunkt für das vorzeitige Schulende an einem heißen Tag die Marke von 27 Grad.

In NRW entscheiden die Schulleiter, ob der Unterricht verkürzt wird.

Sonderregel zu Hitzefrei wegen Corona

Das NRW-Schulministerium machte unterdessen auf eine Sonderregel in der Corona-Pandemie aufmerksam. Wegen der Maskenpflicht im Schulunterricht wird auch für Oberstufenschüler Hitzefrei erlaubt. Ein entsprechender Erlass sei in dieser Woche an die Schulen ergangen, teilte das Ministerium am Mittwoch (16. Juni) mit.

„Das ist eine kleine Erleichterung für die Schülerinnen und Schüler an besonders heißen Tagen“, erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Eine entsprechende Regelung hatte NRW bereits im Sommer 2020 verfügt.

Kriegen Arbeitnehmer Hitzefrei?

Corona-Sondersituation, Hitzewelle: So mancher Arbeitnehmer fragt sich da vermutlich auch, ob es möglicherweise auch für ihn Hitzefrei geben wird.

„Nein“, so die klare Absage von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. „Es gibt derzeit keine denkbare Außentemperatur, die so hoch wäre, dass pauschal der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern dürfte.“

Entscheidend sei letztlich immer die konkrete Temperatur am Arbeitsplatz.

Fachanwalt erklärt Bedingungen für Arbeitsausfall

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dem Fachanwalt zufolge aber nicht bei jeder Temperatur und unter jeder Bedingung arbeiten. „Wann die Arbeitspflicht entfällt, hängt auch mit der Frage zusammen, wie die konkrete Konstitution des einzelnen Arbeitnehmers ist“, so Bredereck.

Hier müsse der Arbeitgeber etwa auf ältere Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen oder Arbeitnehmer mit einer Behinderung im Rahmen der Fürsorgepflicht anders Rücksicht nehmen als auf weniger gefährdete Arbeitnehmer.

„Das macht es im Einzelfall für Arbeitnehmer sehr schwer festzustellen, wann noch eine Arbeitspflicht besteht und wann nicht.“

Was tun, wenn es auf der Arbeit zu heiß ist?

Einfach die Arbeit zu verweigern, ist jedoch keine gute Idee, denn Beschäftigte können eine Abmahnung oder gar eine Kündigung riskieren.

Bredereck empfiehlt, den Arbeitgeber zunächst an seine Pflichten zur Gestaltung des Arbeitsplatzes zu erinnern, die zum Beispiel in der Arbeitsstättenregel festgelegt sind. Dabei kann auch der Betriebsrat helfen.

Wer aufgrund der Temperaturen an seinem Arbeitsplatz gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet, sollte zum Arzt gehen. Womöglich besteht unter den gegebenen Bedingungen eine Arbeitsunfähigkeit. (jv/dpa)