Entscheidung unanfechtbarSperrstunde in NRW bleibt – Gericht hat entschieden
Münster/Düsseldorf – Die Sperrstunde in der Gastro bleibt für NRW bestehen – auch wenn Lokal-Besitzer geklagt haben. Das wird offenbar so bleiben, denn: Diese Entscheidung ist ganz offiziell unanfechtbar.
- Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr bleibt in NRW bestehen
- Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden
- Beschluss des Gerichts ist nicht anfechtbar
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Sperrstunden für Gaststätten und Bars in Risikogebieten in Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Sperrstunde in NRW bleibt: Entscheidung nicht anfechtbar
Die Regel der Landesregierung in der seit dem 17. Oktober gültigen Corona-Schutzverordnung sei rechtmäßig, wie das OVG am Montag, 26. Oktober 2020 mitteilte. Das Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 23 und 6 Uhr diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Sperrstunden leisteten einen Beitrag zur Kontaktreduzierung, heißt es in der Begründung des OVG. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 1581/20.NE).
Sperrstunde in NRW: Wirte klagten
Es gab zuvor zahlreiche Beschwerden von Wirten gegen die Sperrstunde in NRW, die vor Gericht landeten: Die Entscheidung fiel in einem sogenannten Normenkontroll-Eilverfahren von 19 Antragstellern, die in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis Gaststätten betreiben. Weitere Klagen von weiteren Gastronomen sind in Münster anhängig. (dpa/dok)