Entscheidung unanfechtbarSperrstunde in NRW bleibt – Gericht hat entschieden

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Die Sperrstunde bleibt: In NRW ist in den Kneipen spätestens um 23 Uhr Schluss. Das soll dabei helfen, das Coronavirus unter Kontrolle zu bringen. Zuvor hatten Wirte geklagt. Das Archivbild entstand in einem Lokal in Bayern am 17. Oktober 2020.

Münster/Düsseldorf – Die Sperrstunde in der Gastro bleibt für NRW bestehen – auch wenn Lokal-Besitzer geklagt haben. Das wird offenbar so bleiben, denn: Diese Entscheidung ist ganz offiziell unanfechtbar.

  • Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr bleibt in NRW bestehen
  • Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden
  • Beschluss des Gerichts ist nicht anfechtbar

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Sperrstunden für Gaststätten und Bars in Risikogebieten in Nordrhein-Westfalen bestätigt.

Sperrstunde in NRW bleibt: Entscheidung nicht anfechtbar

Die Regel der Landesregierung in der seit dem 17. Oktober gültigen Corona-Schutzverordnung sei rechtmäßig, wie das OVG am Montag, 26. Oktober 2020 mitteilte. Das Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 23 und 6 Uhr diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Sperrstunden leisteten einen Beitrag zur Kontaktreduzierung, heißt es in der Begründung des OVG. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 1581/20.NE).

Sperrstunde in NRW: Wirte klagten

Es gab zuvor zahlreiche Beschwerden von Wirten gegen die Sperrstunde in NRW, die vor Gericht landeten: Die Entscheidung fiel in einem sogenannten Normenkontroll-Eilverfahren von 19 Antragstellern, die in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis Gaststätten betreiben. Weitere Klagen von weiteren Gastronomen sind in Münster anhängig. (dpa/dok)