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Bußgeld von 250 Euro drohtWeihnachtmarkt im Ruhrpott pocht auf Corona-Regeln

Der Duisburger Weihnachtsmarkt pocht auf die Umsetzung der 2G-Regeln. Dieses Foto entstand 2011 auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt und dient als Symbol-Foto.

Der Duisburger Weihnachtsmarkt pocht auf die Umsetzung der 2G-Regeln. Dieses Foto entstand 2011 auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt und dient als Symbol-Foto. 

Duisburg will seinen Weihnachtsmarkt nur mit Beachtung der 2G-Regel öffnen. Eine Missachtung wird in der Ruhrpott-Stadt zu harten Strafen führen. 

Duisburg. Als eine der wenigen Städte in Nordrhein-Westfalen pocht Duisburg beim Weihnachtsmarkt in der Innenstadt auf die Einhaltung der 2G-Regel. Mit dem Veranstalter Duisburg Kontor habe man entschieden, dass die Angebote auf dem an diesem Donnerstag, 11. November 2021, 11 Uhr, öffnenden Weihnachtsmarkt nur von vollständig gegen das Coronavirus geimpften oder genesenen Menschen wahrgenommen werden dürfen.

Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 13 Jahren, Schwangere und Menschen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird.

Weihnachtsmarkt in Duisburg: Wo gilt die 2G-Regel?

Die Veranstalter erklären auf der Homepage der Stadt genau, in welchen Bereichen des Weihnachtsmarktes und wofür die 2G-Regel gilt, um Corona nicht weiter anzufeuern:

  • für den Verzehr von erworbenen Speisen und Getränken
  • für den Erwerb von Speisen, Getränken und sonstigen Produkten
  • für das Nutzen von Fahrgeschäften, Schaugeschäften und sonstigen Einrichtungen
  • für das Verweilen im unmittelbaren Umfeld von Ständen, Darbietungen und übrigen Einrichtungen

Besucherinnen und Besucher müssen den Angaben zufolge den Immunisierungsnachweis, den Nachweis über das Vorliegen einer Ausnahme sowie einen Identitätsnachweis dabei haben. Sichergestellt werden soll die Einhaltung der 2G-Regel von den Betreibern der Gastronomiestände mit Innenbereich, der Karussells und Fahrgeschäfte sowie der Eislaufbahn durch Zugangskontrollen an den Eingängen. Darüber hinaus werde an den übrigen Ständen und Buden stichprobenartig kontrolliert.

Alles zum Thema Weihnachtsmarkt

Mit Hinweisschildern werden die Besucher auf die 2G-Regel aufmerksam gemacht. Sollten Polizei oder Ordnungsamt-Mitarbeiter Verstöße feststellen, kann es teuer werden. „Im Regelfall“ würden Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.

Übrigens: Eine allgemeine Maskenpflicht gelte auf dem Gelände des Weihnachtsmarktes nicht. Die Stadt rät aber zumindest, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo die Abstände nicht eingehalten werden können. (dpa)