Gewalt in DuisburgAnhänger von Rot-Weiss Essen vermöbeln Schalke-Fan

Ein Fanschal von Schalke 04 liegt auf dem Boden, eine Person tritt mit einem Fuß darauf.

Ein Schalke-Schal liegt auf dem Boden: Anhänger von Rot-Weiss Essen haben am Sonntag (2. Oktober 2022) einen Schalke-Fan attackiert. Das Symbolfoto entstand am 9. März 2013 im Bahnhof Gelsenkirchen. 

Im Duisburger Hauptbahnhof ist es zu einem Gewaltexzess gekommen, an dem Fans von Rot-Weiss Essen beteiligt gewesen sein sollen. 

Nach der 1:3-Pleite gegen den SV Wehen Wiesbaden haben drei Fans von Rot-Weiss Essen offenbar ihrem Frust freien Lauf gelassen. Die Anhänger des Drittligisten sollen am Sonntag (2. Oktober 2022) am Duisburger Hauptbahnhof einen 18-Jährigen attackiert haben. 

Das mutmaßliche Opfer ist Fan des Erstligisten Schalke. Der S04 hatte auch verloren und so knabberte der 18-Jährige vermutlich ebenfalls an der Niederlage. Doch sein Tag sollte noch schlimmer werden ... 

Hauptbahnhof Duisburg: Schalke-Fan (18) getreten und geschlagen

Gegen 20.30 Uhr hielt sich eine Gruppe von rund 50 Rot-Weiss Essen-Anhängern im Hauptbahnhof Duisburg auf. Sie waren teilweise vermummt. Als sie auf den Schalke-Fan trafen, eskalierte die Situation.

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Drei Tatverdächtige aus der Essener Gruppe sollen laut Zeugenaussagen den jungen Mann geschubst, ihn gegen Kopf, Oberkörper und Beine getreten und geschlagen haben. Anschließend sollen sie ihm seinen Fanschal und seine Mütze weggenommen haben und geflüchtet sein. 

Als die alarmierte Bundespolizei eintraf, war nur noch der Geschädigte vor Ort. Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb zuerst erfolglos. Im Rahmen erster Ermittlungen konnte bei einer weiteren Auseinandersetzung in Essen einer der unbekannten Tatverdächtigen identifiziert werden.

Der junge Schalke-Fan wurde im Rettungswagen untersucht. Da er zum Glück nur leicht verletzt war, musste er nicht ins Krankenhaus. Die Mutter des 18-Jährigen holte ihn auf der Wache der Bundespolizei ab.

Das zuständige Kriminalkommissariat hat die Ermittlungen übernommen. Unter anderem wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung. (iri)