„Slowhand“ knallhartWeltstar Eric Clapton verklagt Gabriele (55) aus Ratingen

Eric Clapton klagt gegen Frau aus Ratingen

Gabriele P. aus Ratingen ist von Weltstar Eric Clapton wegen dieser CD verklagt worden.

Wegen einer 35 Jahre alten CD ist eine Frau aus Ratingen von Musiker Eric Clapton verklagt worden. Der Prozess läuft in Düsseldorf.

von Barbara Kirchner (kir)

Gabriele P. (55) kann von sich etwas behaupten, was nur wenige können: „Ich werde verklagt von Eric Clapton.“ Eine Tatsache, die sie in hohe Unkosten stürzt. Denn der englische Gitarrist sieht durch die Ratingerin seine Urheberrechte verletzt. Und das nur wegen einer 35 Jahre alten CD.

Bis heute kann es Gabriele P. nicht fassen, was ihr da widerfahren ist: „Mein Mann hat diese CD vor fast 40 Jahren bei Kaufland ganz offiziell gekauft.“ Was damals und auch heute keiner ahnen konnte, diese Aufnahme „Eric-Clapton-live-USA“ von einem Konzert im Jahr 1986 ist von Clapton nie autorisiert worden.

Wegen alter CD: Gabriele aus Ratingen wird von Eric Clapton verklagt 

Vor 15 Jahren trennte sich das Paar. Und als der Mann von Gabriele P. starb, kümmerten sich die Söhne um die Haushaltsauflösung. Dabei tauchten rund 40 alte CDs auf. „Meine Söhne gaben sie mir und schlugen vor, dass ich sie über Ebay verkaufe“, so Gabriele P.

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Das tat die Frau aus Ratingen dann auch. Die Doppel-CD stellte sie für 9,95 Euro ins Netz. Doch schon am nächsten Tag löschte Ebay die Auktion. Mit der Begründung: Eric „Slowhand“ Clapton habe sich beim Internet-Portal beschwert.

Nur nur wenige Tage später flatterte böse Post ins Haus. Der Weltstar unter den Gitarristen  wollte eine Einstweilige Verfügung erwirken, damit Gabriele P. diese CD nicht in den Handel bringt. Beiliegend die Versicherung von Clapton, dass diese Aufnahmen von ihm nicht frei gegeben wurden. Und damit gegen das Urheberrecht verstoßen werde.

Klage von Eric Clapton: Strittige CD kaufte Ratingerin bei Kaufland

Gabriele P. verteidigte sich Mittwoch vor Gericht. „Die CD ist damals offiziell über Kaufland angeboten worden. Wie soll denn ein Laie wissen, dass die Aufnahmen nicht legal sind?“

Doch diese Unwissenheit zählt vor Gericht nicht. Die Richterin erklärte ihr: „Im Urheberrecht kommt es nicht auf das Verschulden an. Sondern auf die Verletzungshandlung als solche.“

Weder Kaufland noch die Produktionsfirma aus Landshut haben je ein Problem gehabt. Getroffen hat es den Endverbraucher. Gabriele P. muss nun Anwälte und Gerichtsgebühren zahlen – insgesamt mehr als 2000 Euro. Eine endgültige Entscheidung fällt das Gericht am 15. Dezember.