Sohn ohne LappenVater will Auto bei Polizei in Ratingen abholen, darf aber nicht

Fuehrerschein Ratingen

Ein Senior (80) wollte in Ratingen bei der Polizei das sichergestellte Auto seines Sohnes abholen, hatte aber keinen Führerschein. Das Symbolfoto wurde im Januar 2020 beim 58. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Frankfurt aufgenommen.

von Nathalie Riahi (nari)

Ratingen – So etwas erlebt die Polizei auch nicht alle Tage: Bei dem Versuch, das beschlagnahmte Auto seines Sohnes von einem Sicherstellungsgelände in Ratingen abzuholen, musste am Freitagnachmittag (26. Juni) ein 80 Jahre alter Ratinger auch seinen eigenen Wagen der Polizei überlassen...

Gegen 15.15 Uhr erschien ein 80-jähriger Ratinger in Begleitung seiner Ehefrau an einem Sicherstellungsgelände auf der Rosenstraße in Ratingen.

Ratingen: Rentner wollte Auto des Sohnes abholen, weil der ohne Führerschein gefahren war

Sein Vorhaben: Er wollte das Fahrzeug seines Sohnes abzuholen, das wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von der Polizei zuvor beschlagnahmt worden war.

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Doch auch der Vater sah anscheinend keine Notwendigkeit für das nötige Papier. Wie der Sohn so der Vater: Auch der Rentner konnte keinen gültigen Führerschein vorweisen. Folge: Die Angestellten verweigerten die Herausgabe des Fahrzeuges.

Ratingen: Der 80-jährige Vater reagierte äußerst aggressiv

Der Ratinger reagierte so aggressiv, dass die Mitarbeiter des Abschleppunternehmens die Polizei hinzuzogen. Auch gegenüber den Beamten blieb der Rentner renitent, verweigerte die Herausgabe seiner Fahrerlaubnis und beleidigte die Beamten.

Erst durch Zureden seiner Ehefrau händigte der 80-Jährige einen Ersatz-Führerschein aus dem Jahr 1975 aus, der jedoch keine Gültigkeit besitzt.

Die Beamten belehrten den Ratinger hinsichtlich des Tatvorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die vor Ort anwesenden Angestellten hatten angegeben, dass der 80-Jährige das Sicherstellungsgelände mit seinem Mercedes Benz E200 befahren hatte.

Rentner: Ungültiger Führerschein und Fahrzeug wurden beschlagnahmt

Der Rentner reagierte uneinsichtig und gab an, auch zukünftig sein Fahrzeug zu führen. Auf richterliche Anordnung wurden dann sowohl der von ihm vorgezeigte Führerschein als auch sein Fahrzeug beschlagnahmt. Das von ihm eingeforderte Fahrzeug seines Sohnes verblieb bis auf Weiteres ebenfalls auf dem Sicherstellungsgelände.

Gegen den 80-Jährigen wurde eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Beleidigung gefertigt. (nari)