„Schuldig der Schlampigkeit“In Düsseldorf steht ein Richter vor dem Richter

Richter wegen Betrugs in Düsseldorf vor Gericht

Gerhard S. (links) mit seinem Kollegen Lothar Beckers als Beistand vor dem Düs­sel­dor­fer Amts­ge­richt.

Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht musste sich ein frisch pensionierter Richter vor einem Kollegen verantworten. Es ging um Beihilfe ...

von Barbara Kirchner (kir)

Ein eher seltener Anblick vor Gericht: ein Richter auf der Anklagebank. Und damit nicht genug: Als Berater hatte Gerhard S. (61/Name geändert) seinen bekannten Kollegen Lothar Beckers mitgebracht.

Gerhard S., der ehemalige Chef vom Schwurgericht in Mönchengladbach,  ist seit drei Monaten im Ruhestand. Und im Prozess vor dem Düsseldorfer Richter brauchte der Richter Rechtsbeistand.

Düsseldorf: Richter wegen unerlaubten Kassierens von Beihilfe vorm Richter

Zwei Jahre lang soll der Angeklagte zu Unrecht Beihilfe für seine Ehefrau abkassiert haben. Es geht um 13.000 Euro. In dieser Zeit habe die Gattin so viel eigenes Geld verdient, dass kein Anspruch auf Beihilfe aus der Staatskasse bestand, hieß es am Mittwoch (26. Januar) vor Gericht.

Und Gerhard S. tat im Prozess in Düsseldorf das, was er auch „seinen“ Angeklagten stets zu raten pflegte: Er ließ die Hosen runter. „Meine Frau sagt immer ‚Du bist ein Esel‘. Das kann ist nur bestätigen. Ich bin schuldig der Sorglosigkeit, Dummheit und Schlampigkeit. Ich kann mich nur entschuldigen. Mir war das nicht bewusst und es war nicht mein Ziel, meinen Dienstherrn zu betrügen.“

Seit Jahren wird die Familie des Richters im Ruhestand von den betuchten Schwiegereltern unterstützt. Zwar kommt das Geld immer im Umschlag. Aber hinter den Gelder steckte ein Sechsfamilienhaus, das der Tochter überschrieben war. Als das Nießbrauchrecht des Schwiegervaters auslief, stieg auch rein abrechungstechnisch ihr Einkommen.

Das alles habe Gerhard S. nicht bemerkt. „Für mich war alles wie immer“, sagte er vor Gericht. Das Haus wurde von einer Verwaltung betreut, die alle Unterlagen an den Steuerberater weiter leitete. Der machte die Steuererklärung und Gerhard S. unterschrieb, ohne zu prüfen. Die Einlassung war glaubwürdig. Und weil der Schaden bereits ausgeglichen war, stellte der Richter das Betrugsverfahren gegen den Richter-Kollegen  ein. Der Angeklagte muss allerdings 5000 Euro Buße zahlen.