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Ex-Manager fordert 7600 EuroEvelyn Burdecki macht vor Gericht anderes Angebot

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Ins Düsseldorfer Landgericht kam Evelyn Burdecki im abgeschnittenen Jeans-Rock und hellblauem Polo-Shirt. An ihrer Seite: ihr Anwalt Jörg Altemann 

Düsseldorf – Nach ihrer Führerschein-Verhandlung im Januar (wir berichteten) musste Evelyn Burdecki jetzt erneut im Landgericht antanzen. Der Grund: Ihr Ex-Manager von der Agentur „Groove Events“ fordert knapp 7600 Euro von der 30-Jährigen. Das sind 30 Prozent ihrer „Promi Big Brother“-Gage von 21.500 Euro, die sie sich komplett aufs eigene Konto hatte überweisen lassen.

Evelyn Burdecki: „Ich habe mich nicht vorbereitet“

Zur Verhandlung kam Burdecki gewohnt sexy. Im abgeschnittenen Jeans-Mini und knallengem Polo-Shirt gestand sie eingangs vor der RTL-Kamera: „Ich habe mich wie immer nicht vorbereitet.“ Das ließ sie ihren Anwalt Jörg Altemann machen, der vor Gericht erklärte, dass der Vertrag mit „Groove Events“ sittenwidrig und damit nichtig sei.

Grund: „Zum einen ist der Anteil von 30 Prozent, den die Agentur fordert, unüblich hoch, zum anderen war Burdeckis künstlerische Freiheit vollkommen eingeschränkt.“ Das konnte die Richterin dem Vertrag aber nicht entnehmen.

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Evelyn Burdecki hatte Vertrag fristlos gekündigt

Burdeckis Anwalt erklärte am Donnerstag, seine Mandantin habe den Vertrag mit „Groove Events“ ohnehin vor ihrem Vertragsabschluss mit „Promi Big Brother“ fristlos gekündigt und deshalb habe das Management keinen Anspruch mehr auf eine Provision.

Jörg Altemann zu uns: „Herr Pinto-Fernandes hat sie bedroht, er hat ihr gesagt, er mache sie platt und werde sie in der Öffentlichkeit zerreißen. Die Sprachnachrichten habe ich selbst auf dem Handy.“

Wird die Bedrohung anerkannt, ist die Kündigung gültig. Ansonsten kann die Dschungelkönigin nur auf die Anerkennung der „Sittenwidrigkeit“ im Vertrag hoffen. Altemann: „Dann wäre der ganze Vertrag nichtig!“ Und damit keine Zahlung erforderlich.

Evelyn Burdecki vor Gericht in Düsseldorf: Richterin schlug Einigung vor

Die Richterin empfahl eine Einigung. Burdecki bot an, 3500 Euro zu zahlen, doch der Kläger forderte 5117 Euro. Kommt es binnen vier Wochen zu keiner Einigung, geht der Zoff am 29. Mai weiter.