„Sie haben Mundgeruch”Düsseldorfer Rentner wird fast überfahren und rastet aus

Dü_ OSD beleidigt

Rudolf M. mit seinem Anwalt Marcus Hertel vor Gericht.

von Barbara Kirchner (kir)

Düsseldorf – Rudolf M. (68/ Name geändert) war eigentlich gut drauf an diesem freundlichen Oktober-Tag. Doch dann wurde alles anders. Als der behinderte Rentner den Zebrastreifen überquerte, bremste ein Streifenwagen vom OSD in letzter Minute. Rudolf M. fürchtete um sein Leben und brüllte die Stadt-Sheriffs an.

Düsseldorfer Rentner brüllt Beamten an: „Sie Hausmeister"

Deshalb musste er sich jetzt vor Gericht wegen Beleidigung verantworten.

Es war schon fast kreativ, wie der Malermeister die Stadtangestellten betitelte. „Sie Hausmeister. Sie haben Mundgeruch. Hätten Sie in der Schule aufgepasst, hätten Sie einen anständigen Job bekommen.“ Außerdem weigerte er sich seinen Ausweis zu zeigen. „Sie kriegen meinen Ausweis nicht. Den zeige ich nur der Polizei.“

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Vor Gericht bat er um Verständnis. Das alles sei nicht aus heiterem Himmel gekommen. „Ich war gut gelaunt und kam vom Geburtstag meiner Frau.“ Der Wagen vom OSD habe den Mann auf dem Zebrastreifen fast übersehen. „Ich bin fast gestürzt.“

Aufgebracht habe er aufs Dach des Wagens gehauen und laut geschrien: „Geht’s noch?“

Düsseldorf: Konflikt mit Rentner schaukelte sich hoch

Dann drohte der schwerbehinderte Rentner mit der Polizei. Der Mann vom Ordnungsamt sei ausgestiegen und habe gesagt: „So, jetzt kriege ich erst mal Deine Papiere.“ Rudolf M.: „Und dann hat sich alles aufgeschaukelt. Das war  wechselseitig.“

Das Amtsgericht verdonnerte Rudolf M. zu 1200 Euro Geldstrafe. Dagegen ging der Rentner vor.

Vor dem Landgericht bat sein Anwalt Marcus Hertel um Verständnis für seinen Mandanten. „Er kann nicht sehr gut laufen und auch nicht schnell mal aus dem Weg springen. Deshalb war er so entsetzt.“ 

Düsseldorf: Einstellung gegen Bußgeld abgelehnt

Das Gericht schlug deshalb eine Einstellung gegen 900 Euro vor. Doch das ist Rudolf M. nicht zu teuer.  „Es geht da auch darum, dass Gesicht zu wahren.“ Und er beantragte die Zeugen zu hören.

Doch das lehnte das Gericht ab. Denn die Beleidigung als solches hatte der Angeklagte ja eingeräumt. Am Ende wurde er zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt. DIe kann er in Raten abstottern.