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Cent-Irrsinn in DüsseldorfJobcenter schickt Mahnung über exakt 0,01 Euro

JobcenterDÜ

Peter S. mit dem Jobcenter-Brief an seine Lebensgefährtin Maria. Den einen Cent haben sie mittlerweile überwiesen. 

von Colja Schliewa (cos)

Düsseldorf – „Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert“, sagt ein altes schwäbisches Sprichwort. Man kann es allerdings auch übertreiben. Wie zum Beispiel das Düsseldorfer Jobcenter. Das schickte einer Düsseldorferin nun eine Rückzahlungsaufforderung über sage und schreibe 1 Cent.

  • Jobcenter Düsseldorf verschickt Mini-Mahnung über 1 Cent
  • Allein das Porto für den Brief vom Jobcenter ist 80-mal teurer
  • Düsseldorferin hatte Probleme, 1 Cent zu überweisen

Als Maria H. den Brief von der Bundesagentur für Arbeit öffnete, dachte sie zunächst, es handele sich um einen Scherz.

Düsseldorfer Jobcenter verschickt Mahnung über 1 Cent

Immer wieder las sich Maria H. das Inkasso-Schreiben gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Peter S. (Namen geändert) durch. Maria H.: „Dann kamen wir zu dem Schluss, dass der Brief wirklich ernst gemeint war.“

Bei dem Schreiben handelte es sich um eine Rückzahlungsforderung im Auftrag des Jobcenters über 0,01 Euro.

Düsseldorferin fragt sich: Hätte Jobcenter 1 Cent nicht verrechnen können?

„Es kommt immer wieder vor, dass mir das Jobcenter zu viel überweist“, sagt Maria H., die als Mutter von zwei Kindern nur einen Teilzeitjob hat und von der Behörde einen finanziellen Ausgleich bekommt.

„Deshalb muss ich öfter einmal etwas zurück überweisen. Dabei handelt es sich immer um kleinere Beträge. Aber eine solche Rückzahlungsforderung habe ich noch nie bekommen. Hätte man diesen einen Cent nicht im nächsten Monat verrechnen können, wenn er so wichtig ist?“

Porto für 1-Cent-Mahnung vom Jobcenter teurer als Forderung

Wäre eine Überlegung wert gewesen. Zumal das Porto für den Brief 80 Mal teurer war, als die Forderung. Von Papier und Druckerschwärze mal abgesehen.

Weil die Zahlungsaufforderung aber sehr deutlich war („Bitte zahlen Sie bis zum 30. März“), und Maria H. dem Jobcenter nichts schuldig bleiben wollte, machte sich Maria H. gleich daran, den Cent zu überweisen.

Düsseldorferin traut sich mit 1-Cent-Überweisung nicht zur Bank

Doch das war erst einmal leichter gesagt, als getan. Peter S.: „Zu unserer Bank haben wir uns mit dem mitgeschickten Zahlschein nicht getraut. Die halten uns doch für bescheuert, wenn wir am Schalter einen Überweisungsträger über 0,01 Euro abgeben.“

Um die Finanztransaktion zu bewältigen, meldete sich Maria H. extra beim Online-Banking an. Maria H.: „Obwohl wir uns nicht sicher waren, ob man überhaupt nur 1 Cent überweisen kann, hat es dann geklappt.“

Düsseldorferin mit Humor: Sie erwog schon „Ratenzahlung beim Jobcenter“

Erst nach erfolgreicher Überweisung, fiel den beiden noch ein spezieller Absatz im Brief auf: „Falls Ihnen eine rechtzeitige Zahlung nicht möglich sein sollte, oder Sie eine Änderung der Rückzahlungsmodalitäten wünschen, setzen Sie sich bitte umgehend mit mir in Verbindung.“

Maria H.: „Da hätte ich eigentlich mal anrufen sollen, um eine Ratenzahlung zu beantragen. Was die wohl gesagt hätten?“

Düsseldorfer Jobcenter kann sich 1-Cent-Mahnung nicht erklären

Beim Jobcenter konnte das Ganze schließlich aufgeklärt werden. Sprecher Jürgen Hennigfeld: „Beträge, die unter einer Bagatellgrenze von 7 Euro liegen, lassen wir gar nicht anmahnen. Von einer vorausgegangenen Forderung von 150 Euro, die von Frau H. auch beglichen wurde, blieb dieser eine Cent übrig. Wieso der Inkassodienst den jetzt anmahnte, kann ich mir auch nicht erklären.“