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DüsseldorfGenervter Hausmeister kassiert E-Scooter und fordert Lösegeld

Heinrich T. im Düsseldorfer Amtsgericht

Heinrich T. am Donnerstag (12. Januar 2023) im Düsseldorfer Amtsgericht.

Ein Düsseldorfer Hausmeister hat die E-Scooter-Firma Lime „erpresst“. Er forderte 35 Euro Lösegeld für einen Roller, der vor seiner Garage geparkt war.

von Barbara Kirchner (kir)

Ein Mann der Tat. Heinrich T. (67/ Name geändert) schnappte sich den Scooter von Lime, der ihm die Garageneinfahrt zuparkte. Und schloss ihn ein paar Meter weiter mit einem U-Schloss auf einem Gehweg ab. Dann schrieb er das Unternehmen an und verlangte 35 Euro für die Auslösung des Fahrzeuges. Dafür landete er vor Gericht.

Die wild abgeparkten Leihscooter nerven die Menschen in Düsseldorf. Sie blockieren Bürgersteige, landen im Rhein oder im Gebüsch von Parkanlagen. Auch Heinrich T. ärgert sich über die Roller.

Düsseldorf: Hausmeister von Lime-Scooter genervt

„Die stehen meist so, dass man drüber stolpern muss“, sagt er vor dem Prozess. Im Herbst 2021 stand ein Lime-Scooter vor seiner Garageneinfahrt im Stadtteil Wersten.

Der Wohnungsbesitzer im Mehrfamilienhaus schnappte sich eine Sackkarre und schob das Fahrzeug (25 Kilos schwer) zehn Meter weiter auf den Privatweg. Dort verschloss er ihn mit einem stabilen U-Schloss.

Später setzte er sich an den Computer, um die Firma Lime anzuschreiben. „Ich fand nur eine Art Formular des Unternehmens mit Sitz in Amerika.“

Dort schrieb er: „Guten Tag! Eines Ihrer Fahrzeuge wurde am 19.09.2021 rechtswidrig und behindernd auf Privatgrundstück abgestellt. Zur Auslösung gegen Zahlung der Kosten kontaktieren Sie mich. Aus häuslicher Schreibstube grüßt Sie ...“

35 Euro forderte der Hausmeister für die Herausgabe des E-Scooters

Dann schickte er per Post eine Rechnung, ausgestellt über seinen Hausmeisterdienst, hinterher. Darin kam er mit 11 Euro Schreibaufwand und 0,5 Arbeitsstunden auf einen Betrag von 35 Euro.

Schon ein Tag später meldete sich ein Mitarbeiter von Lime und erkundigte sich nach dem E-Scooter, um ihn abholen zu lassen. Aber er weigerte sich, fürs Auslösen zu zahlen und alarmierte die Polizei.

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Heinrich T.: „Ich habe wegen diesen Scootern schon mehrfach Polizei und Ordnungsamt angerufen. Die kümmern sich einfach nicht darum.“ Und er meint: „Wenn ein Auto die Garageneinfahrt blockiert, bekommt der Falschparker doch auch die Abschleppkosten in Rechnung gestellt. Und ohne zu zahlen, erhält er sein Fahrzeug nicht zurück.“

Er dachte also, im Recht zu sein. Doch der Richter sah das anders. „Sie hätten ohne Probleme den Scooter wegschieben können. Dann wären Kosten, wenn überhaupt, gar nicht erst entstanden.“ Heinrich T. hatte gegen 3000 Euro Geldstrafe auf Bewährung für die Nötigung Einspruch eingelegt. Den zog er aber dann zurück.