Urteil in DüsseldorfRichter verknackt Versicherung: Wirt bekommt 764.138,63 Euro

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Walid El Sheikh hat vor Gericht Recht bekommen.

von Colja Schliewa (cos)

Düsseldorf – Kaum eine Berufssparte wird derzeit so von der Corona-Krise gebeutelt wie die Gastronomie. Für den Düsseldorfer Altstadt-Gastronom Walid El Sheikh gab es jetzt einen warmen Geldregen, weil Richter Rainald Rambo am Landgericht dazwischenhaute! Er verdonnerte die Versicherung zur Zahlung von 764.138,63 Euro.

  • Düsseldorf: Geld für Wirt vom „Sir Walter“, „Elephant Bar“ und „Oh Baby Anna“
  • Walid El Sheikh forderte Lockdown-Kosten ein
  • Düsseldorfer Wirt hatte eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen

Bereits Jahre vor der Pandemie hatte Wirt Walid El Sheikh („Sir Walter“, „Elephant Bar“, „Oh Baby Anna“) bei der Zürich-Versicherung eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Als er nun Lockdown-Kosten von mehreren Hunderttausend Euro einforderte, weigerte sich das Unternehmen zu zahlen.

Begründung: Die Versicherung decke nur Folgen aus Krankheiten ab, die im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Covid-19 habe es bei Vertragsschluss aber nicht gegeben und gehöre daher nicht zu den versicherten Krankheiten. Deshalb fiele der Sachverhalt unter „höhere Gewalt“.

Bereits letzte Woche hatte das Gericht eine ähnliche Klage unter diesen Gesichtspunkten abgeschmettert. In diesem Fall hatte ein Neusser Restaurantbesitzer seine Versicherung erfolglos auf die Erstattung von rund 24.000 Euro verklagt.

Düsseldorfer Richter Rambo sprach Wirt Entschädigung zu

Aber nicht mit Rambo! Der Düsseldorfer Richter ließ den Hammer kreisen, gab Walid El Sheikh Recht, sprach ihm satte 764.138,63 Euro zu. Der Richter stellte fest, dass die Versicherungspolice des Düsseldorfer Club-Besitzers eine Öffnungsklausel für neue Krankheiten beinhalte. Und da sei Covid-19 schon im Januar 2020 aufgenommen worden. Sein Anspruch sei erst danach entstanden und von ihm geltend gemacht worden.

Corona-Krise: Düsseldorfer Urteil ein Präzedenzfall 

Ein Urteil, das die Gastrolandschaft weit über die Düsseldorfer Stadtgrenzen als etwaiger Präzedenzfall aufhorchen lässt. Das will die Züricher Versicherung natürlich vermeiden. Es ist daher davon auszugehen, dass das Unternehmen in Berufung gehen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.

„Ich bin jetzt erst einmal unheimlich erleichtert“, sagt Walid El Sheikh. „Diesmal wurde innerhalb der juristischen Möglichkeiten auch mit Menschenverstand entschieden. Ich hatte mehrmals versucht, mich der Versicherung zu einigen. Aber sie wollten es ja auf die harte Tour.“ Da waren sie bei Richter Rambo genau richtig...