Angeln im ParadieshafenKeinen Fisch an Land gezogen – Trio trotzdem in Düsseldorf vor Gericht

Ein Mann angelt.

Drei Hobby-Angler standen wegen Fischwilderei vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Unser Symbolfoto zeigt einen Angler am 31. März 2020.

Drei Arbeitskollegen mussten sich vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten. Ihr Hobby, das Angeln, war ihnen zum Verhängnis geworden – obwohl sie keinen Fisch an Land zogen. 

von Barbara Kirchner (kir)

Sie sind Arbeitskollegen und teilen außerdem eine Leidenschaft: das Angeln. Und dafür landeten die drei Männer (60, 33, 30), darunter Vater und Sohn, jetzt vor dem Amtsgericht.

Der Vorwurf: Fischwilderei im Paradieshafen in Lörick. Der idyllische Hafen, umgeben von Grün, liegt im Nordwesten von Düsseldorf.

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Elektriker Sergey (Name geändert), sein Arbeitskollege und sein Sohn (30) fischen leidenschaftlich gern. Bisher waren sie für ihr Hobby in die Niederlande gefahren. Dort kann man fürs Angeln einen sogenannten VisPas erwerben und dann auch ohne Angelschein den Haken auswerfen. Nicht so in Deutschland. Hier braucht man einen Angelschein und zusätzlich eine Erlaubnis der Behörden in bestimmten Gewässern zu fischen.

Das wusste das Trio. Über einen Nachbar ihres Stammgastwirtes bekamen sie Angelscheine angeboten. 300 Euro pro Dokument verlangte der. Die drei bekamen ihre Angelscheine mit Foto, ausgestellt von der Stadt Dortmund – ohne eine Prüfung abgelegt zu haben. Also ein Schwindel.

So ausgestattet warfen sie ihre Angel im Paradieshafen aus. Ihr Pech: Ein Fischereiaufseher hatte das Gebiet im Auge. Er sprach die drei Männer an, die bisher noch nicht viel Erfolg hatten. Kein Fisch im Eimer. Dafür präsentierten Sergey, sein Sohn und sein Freund die Angelscheine. Der Aufseher erkannte die Fälschung sofort. Denn Dortmund konnte für das Trio aus Langenfeld gar keine Angelprüfung abnehmen.

Durch einen Kontrollanruf bei der Behörde bestätigte ein Sachbearbeiter der Polizei, dass Unterschrift und Stempel auf den Dokumenten gefälscht waren. Deshalb auch noch der Vorwurf der Urkundenfälschung.

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Die drei Angler gaben im Prozess zu, dass sie ahnten, dass etwas nicht stimmte mit den Dokumenten. Ihr Anwalt: „Es war ja naheliegend, dass man so was nicht mal eben kaufen kann.“

Seine Mandanten gaben die Ausweise ab und entschuldigten sich vor Gericht. Sie hätten das erste Mal in Deutschland geangelt. Und waren sofort erwischt worden. Weil es das erste Mal war, stellte der Richter die Verfahren ein. Jeder muss jetzt 250 Euro Geldbuße zahlen.