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Kein Einspruch möglichGetränke-Start-up kassiert Klatsche vor Gericht in Düsseldorf

flaschenpost Fuhrpark

Das Getränke-Start-up „flaschenpost“ darf seinen 512 Mitarbeitern in Düsseldorf nicht die Wahl eines Betriebsrats verbieten. Dass hat das Landesarbeitsgericht jetzt entschieden.

von Jonas Meister (meis)

Düsseldorf – „flaschenpost“ muss seine Mitarbeiter einen Betriebsrat wählen lassen, das entschied das Landesarbeitgericht (LAG) in Düsseldorf am Mittwoch. Für das Getränke-Start-up ist das eine deftige, juristische Klatsche.

Weil es bereits eine Verhandlung in zweiter Instanz war, kann das Unternehmen gegen das Urteil jetzt auch keinen Einspruch mehr einlegen.

Prozess in Düsseldorf: Landesarbeitsgericht zeigt Getränke-Start-up die rote Karte

Warum der Getränkelieferant gegegen eine Betriebsratswahl war? Laut „flaschenpost“ wären nicht genug der 512 Mitarbeiter in Düsseldorf zum Urnengang aufgerufen worden. Und das sei am Ende nicht mit „dem Grundsatz einer allgemeinen Wahl“ vereinbar.

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Deshalb zog man dem Plan den Stecker. Zu Unrecht fanden die Richter und zeigten dem Start-up ihreseits in der Angelegenheit die rote Karte. „Die bloße Anfechtbarkeit der Wahl wegen eines Wahlfehlers genügt nicht. Nichtigkeit ist hier nicht gegeben“, teilte das LAG jetzt schriftlich mit.

Prozess in Düsseldorf: Gewerkschaft wirf „flaschenpost“-Chef „brutale Wildwest-Methoden“ vor

Damit kann die für den 2. April angesetzte Betriebsratswahl wie geplant durchgeführt werden.

Die Taktik von „flaschenpost“ hatte für massive Kritik der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) geführt. Die Arbeitnehmervertreter hatte dem Unternehmen vorgeworfen, bewusst die Bildung eines Betriebsrates verhindern zu wollen (hier lesen Sie mehr). Dazu stellte die NGG auch noch Strafanzeige gegen den Chef des Getränkelieferanten – wegen „brutaler Wildwest-Methoden“ gegenüber den Mitarbeitern. (jme)