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DüsseldorfSchönheits-Arzt „Dr. Po“ schon wieder angeklagt – diesmal wegen Fentanyl

Der Düsseldorfer Schön­heits­chir­urg Ali S.

Schön­heits­chir­urg Ali S. (50) am Don­ners­tag vor Gericht. Er wurde zu 4000 Euro Geld­strafe ver­don­nert. Da er seine Praxis zurzeit nicht betreiben kann, wurde die Strafe gesenkt.

Erneut musste sich in Düsseldorf der als „Dr. Po“ bekannte Schönheitschirurg Ali S. vor Gericht verantworten. Diesmal ging es um das Schmerzmittel Fentanyl.

von Barbara Kirchner (kir)

Erst im November 2021 wurde der Düsseldorfer Schönheitschirurg Ali S. (50) zu drei Jahren und  vier Monaten Haft verurteilt. Er soll für den Tod zwei seiner Patientinnen nach von ihm vorgenommenen Po-Vergrößerungen verantwortlich sein.

Am Donnerstag, 13. Januar 2022, sah man den 50-Jährigen erneut im Justizgebäude. Diesmal war er wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz dran. Verhandelt wurde vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

Düsseldorf: Schönheitschirurg „Dr. Po“ schon wieder vor Gericht

„Dr. Po“, wie der Düsseldorfer Schönheitschirurg genannt wird, hatte jede Menge Ampullen des Schmerzmittels Fentanyl bestellt. Weit über den tatsächlichen Bedarf seiner Praxis hinaus, so die Anklage.

Tatsächlich darf man auch als Arzt nie mehr bestellen, als man binnen  zwei Wochen aufbrauchen kann. Denn das synthetische Opioid Fentanyl, das stark schmerzstillend wirkt und daher unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, darf nur 14 Tage gelagert werden.

Düsseldorfer Schönheits-Doc muss Geldstrafe zahlen 

Das sei ihm allerdings unbekannt gewesen, so „Dr. Po“ am Donnerstag vor Gericht:  „Wir hatte immer gerne mehr vorrätig, weil ja auch mal eine Ampulle kaputt gehen kann.“ Das kam einem Geständnis gleich. Deshalb zog Ali S. seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.

Da er wegen eines im November 2021 verhängten vierjährigen Berufsverbotes seine Praxis nicht mehr betreiben kann und derzeit von Ersparnissen lebt, wurde die Geldstrafe von 13.500 Euro auf 4000 Euro gesenkt.