„Wie ein Klappmesser“Rheinbahn-Fahrer nach heftigem Unfall im Kampf mit Versicherung

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Auch nach über drei Jahren kämpft Michael Hormans noch um das Geld der Versicherung. Am 23. Juni 2017 kollidierte er als Fahrer der Rheinbahn mit einen Rettungswagen.

von Jonas Meister (meis)

Düsseldorf – An den 23. Juni 2017 kann sich Michael Hormans (58) noch ganz genau erinnern. Es war der Tag, an dem der Düsseldorfer Rheinbahn-Fahrer im Prinzip seinen Job verlor und der Kampf gegen seine Versicherung begann. Der Auslöser: ein schwerer Straßenbahnunfall.

  • Schwerer Unfall mit der Rheinbahn in Düsseldorf
  • Fahrer kollidiert mit Rettungswagen
  • Mehrjähriger Papierkrieg nach schweren Unfall

„Es war gegen 20.20 Uhr, sechs Minuten vor Feierabend. Ich war mit der Bahn gerade auf dem Rückweg zum Betriebshof, als es plötzlich krachte“, berichtet Hormans. In diesem Moment kollidierte die U73 mit einem Rettungswagen.

Der Aufprall mit, im Fahrtenschreiber aufgezeichneten, 47 Stundenkilometern, war brutal: „Ich bin aus meinem Sitz heraus unter das Armaturenbrett gerutscht. Dabei hat es mich zusammengefaltet wie ein Klappmesser.“

Bei dem Unfall bricht sich der heute 58-Jährige einen Wirbel (C6) an. Insgesamt zehn Wochen verbringt er deshalb in zwei Reha-Aufenthalten. Dazu kommen weitere, psychische Langzeitfolgen, darunter ein Tinnitus mit bis zu 95 Dezibel und posttraumatische Belastungsstörungen.

Düsseldorf: Über drei Jahre Papierkrieg nach Rheinbahn-Unfall

Um die finanzielle Entschädigung für Michael Hormans durch die „Verwaltungs-Berufsgenossenschaft“ (VBG), bei der alle Rheinbahnfahrer im Falle  eines Arbeitsunfalls gesetzlich versichert sind, tobt seit über drei Jahren ein Papierkrieg, den er in einem halben Dutzend Aktenordnern dokumentiert hat. 

Doch warum das ganze Theater? Hormans weiß es nicht: „Die VBG argumentiert platt gesagt, dass die Verletzungen nicht durch den Unfall entstanden sind. Meine Krankenkasse hat mir aber bescheinigt, dass ich keine Vorschäden hatte.“

Düsseldorf: Über 100 Praxisbesuche nach Unfall mit Rheinbahn

Und nicht nur das: Nach mittlerweile über 150 Praxisbesuchen hat Michael Hormans von teilweise renommierten Experten, darunter ein Neurologe und ein Orthopäde, Arztbriefe vorliegen, die die Verletzungen als Unfallfolgen bescheinigen. Und obwohl sich seit Jahren Anwälte mit dem Fall beschäftigen, bewegt sich die VBG nicht.

Die sieht das nämlich ganz anders. Auf EXPRESS-Anfrage erklärte die Berufsgenossenschaft, dass man den Crash als „Arbeitsunfall anerkannt“ hat und die „gesamten Kosten der Heilbehandlung“ sowie später das Verletztengeld übernahm.

Weil mehrere Gutachter aber festgestellt hätten, „dass die vom Versicherten geschilderten Beschwerden durch nachweislich bestehende Vorerkrankungen hervorgerufen“ wurden, dürfe man „keine weiteren Leistungen erbringen“.

Und genau da liegt der Knackpunkt für Hormans: Er schätzt, dass er nach dem Unfall durch Verdienstausfälle und andere Posten bis heute einen sechsstelligen Betrag verloren hat. Und darum will und wird er auch in Zukunft weiter kämpfen. (jme)