In Düsseldorf verurteiltOlympiasiegerin Isabell Werth muss jetzt „umsatteln“
Düsseldorf – Jetzt ist es amtlich! Die sechsfache Olympiasiegerin, siebenfache Weltmeisterin und 14-fache Europameisterin im Dressurreiten, Isabell Werth (50), muss demnächst vielleicht tatsächlich mit dem Pferd zum Einkaufen reiten. Denn ihr Führerschein ist erstmal weg – zumindest für einen Monat. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf am Dienstag (26. Mai) entschieden.
Olympiasiegerin Isabell Werth muss ihren Führerschein abgeben
Was war passiert? Die talentierte Dressurreiterin war mit Tempo 147 Stunden auf der Autobahn 44 geblitzt worden. Erlaubt waren gerade mal 100.
Das Urteil erfolgte in Abwesenheit der Weltmeisterin, die jetzt nicht nur ihren Lappen los ist, sondern auch gleich noch eine saftige Geldbuße von 160 Euro zahlen muss.
Isabell Werth war nicht zum Gerichtstermin erschienen, woraufhin der Richter ihren Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ablehnte.
Düsseldorf: Richter lehnt Isabell Werths Einspruch ab
Werth sei bei einem Unfall am Morgen leicht verletzt worden und könne deswegen nicht erscheinen, gab ihre Verteidigerin bekannt.
Dem Richter reichte diese Erklärung nicht und er gab seinen Entschluss bekannt. Jetzt bleibt Werth nur noch eine Beschwerde, um das Urteil anzufechten.
Isabell Werth schon 2019 vor Düsseldorfer Gericht
Bis es überhaupt zu einem Urteil kommen konnte, vergingen fast anderthalb Jahre. Bereits im Januar 2019 erschien Werth vor Gericht und legte Einspruch ein.
Zunächst hatte Werths Verteidigerin angezweifelt, dass das Foto tatsächlich ihre Mandantin zeige (hier lesen Sie mehr). Dann bezweifelte sie, dass die Messverfahren korrekt angewandt worden seien.
Isabell Werth: Nach Raser-Fahrt muss Anthropologe ran
Also wurde ein forensischer Anthropologe zu Rate gezogen. Das Urteil des Experten lautete: Die Ähnlichkeit mit der Olympiasiegerin sei groß.
Ein Vergleich von Nasenrücken, Ohrläppchen, Mundbreite, Haaransatz und Alter zeigte deutliche Übereinstimmungen. Und auch die getönte Brille konnte nicht verstecken, dass es sich bei der Aufnahme wirklich um Werth handelte.
Isabell Werth lässt Gutachten anfertigen
Obwohl die Frage um das Foto längst geklärt war, wurde das Verfahren erneut vertagt. Grund dafür war ein weiteres Gutachten zu den Messverfahren der Tempokontrolle.
Im vergangenen November war Isabell Werth vor dem Amtsgericht Duisburg mit ihrem Einspruch gegen ein weiteres Bußgeld in Höhe von 208 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot gescheitert.
Damals war die Sportlerin auf der A 42 mit Tempo 124 an einer Stelle geblitzt worden, an der Tempo 80 erlaubt war.
In einem Monat wäre der Verstoß verjährt gewesen. Eine Gerichtssprecherin gab bekannt, dass die Verjährung mit dem Urteil nun aber unterbrochen sei. (sj)