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Düsseldorfs OB Thomas GeiselVolle Breitseite gegen „AirBnB“

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Der Düsseldorfer OB Thomas Geisel will noch schärfer gegen Ferienwohnungsanbieter wie „AirBnB“ vorgehen.

von Michael Kerst (mik)

Düsseldorf – Die Anbieter von Ferienwohnungen über das Internetportal „AirBnB“ - sie sind dem Düsseldorfer OB Thomas Geisel ein Dorn im Auge.

Seit Ende August 2019 hat die Stadt eine „Wohnraumschutzsatzung“, kann jetzt die Zweckentfremdung von Wohnraum mit Bußgeldern ahnden und so versuchen, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt wenigstens ein Stück weit zu regulieren. Aber das geht Geisel nicht weit genug: Er fordert jetzt eine Meldepflicht für „AirBnB“.

OB Geisel zu „AirBnB“: Gesetzgeber hat „Beißhemmung“

In einem Gastbeitrag für den „Kölner Stadtanzeiger“ redet Geisel Klartext:

„Manchmal kann man den Eindruck gewinnen, dass der Gesetzgeber eine besondere Beißhemmung hat, wenn es darum geht, der Internet Economy Grenzen zu setzen“, schreibt der OB. Er sei ein bekennender Anhänger der Digitalisierung. Und dennoch sei er der Auffassung, dass der Gesetzgeber beim Umgang mit der Internet Economy vielerorts gefordert ist. Besonders gilt dies für Plattformen wie „AirBnB“.

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OB Geisel zu „AirBnB“: Mangel an Wohnraum wird verschärft

„Wenn eine Familie eine Wohnung in der Innenstadt einer beliebten Metropole hat und diese während ihres Urlaubs an Dritte vermietet, dann ist das völlig in Ordnung. Und es ist gut, dass dies im digitalen Zeitalter über 'Airbnb' ohne großen Aufwand abgewickelt werden kann“, so der Düsseldorfer OB. „Etwas anderes ist es, wenn diese Plattformen genutzt werden, um Wohnungen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zu entziehen und sie nur noch – mit naturgemäß höheren Erträgen als bei einer normalen Vermietung – als Ferienwohnung anzubieten. Damit tut man nicht nur den Anwohnern keinen Gefallen, die sich allwöchentlich auf neue – und bisweilen durchaus feierfreudige – Nachbarn einrichten müssen; vor allem wird dadurch der in den meisten Metropolen ohnehin bereits bestehende Mangel an Wohnraum weiter verschärft.“

OB Geisel zu „AirBnB“: Kontrollen werden schwierig

Die Zweckentfremdungssatzungen oder Wohnraumschutzsatzungen, wie sie jetzt auch Düsseldorf hat (übrigens deutlich später als beispielsweise Köln oder Berlin), sei allerdings in der Beweisführung schwierig: „Ohne eine aufwendige Wohnungsaufsichtsbürokratie oder die Schaffung von Anreizen zu nachbarlichem Denunziantentum wird man diesem Problem auf der Grundlage des gegenwärtig verfügbaren rechtlichen Instrumentariums wohl kaum beikommen“, schreibt Thomas Geisel in seinem Beitrag.

OB Geisel zu „AirBnB“: Meldepflicht muss kommen

Und er fordert: „Man muss lediglich den Plattformbetreibern eine Meldepflicht auferlegen, wie oft und für welche Zeiträume die Vermietung einer bestimmten Wohnung vermittelt wurde. Dagegen aber wehren sich Airbnb und Konsorten mit allen Mitteln.“

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Die Meldepflicht müsse her und „AirBnB“ solle den Widerstand dagegen aufgeben. Denn nur so werde es möglich sein, mit vertretbarem Aufwand der Zweckentfremdung von Wohnraum Einhalt zu gebieten.