Wegen CoronaNeusser Wirt will Entschädigung – Gericht trifft harte Entscheidung

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Ein Neusser Wirt fordert eine Entschädigungszahlung für die Pandemie bedingten Umsatz-Einbrüche – das Düsseldorfer Landgericht entscheidet hart. Unser Foto entstand im April 2019.

Düsseldorf – Ein Neusser Gastwirt war es leid: massive Umsatz-Einbußen, aber keine Entschädigung durch die Versicherung. Da klagte der Gastronom.

  • Neusser Gastwirt fordert Entschädigung
  • Düsseldorfer Landgericht hat entschieden
  • Betreiber eines griechischen Restaurants hatte Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen

Neusser Wirt klagt vor Gericht in Düsseldorf

Das hat am Dienstag (9. Feburar) das Düsseldorfer Landgericht entschieden und die entsprechende Klage abgewiesen.

Der Betreiber eines griechischen Restaurants in Neuss hatte eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und ab dem 23. März für 30 Tage Zwangsschließung im ersten Lockdown 24.000 Euro Verdienstausfall gefordert.

Gericht entscheidet: Wirt erhält keinen Anspruch auf Entschädigungsgelder

Zu Unrecht, urteilte der Richter. Die Versicherung decke laut Vertrag nur Folgen aus Krankheiten ab, die schon 2000 im Infektionsschutzgesetz genannt wurden.

Die Krankheit Covid-19 habe es damals noch nicht gegeben. Also bestehe in seinem Fall kein Anspruch auf Entschädigung. (dpa)